Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (MLüAR) – Bedeutung und Anwendung im deutschen Bauwesen

20.08.2024 | S.Horsch – Online Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Die Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (im Folgenden M-LüAR bzw. MLüAR genannt) spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um die die Sicherstellung einer hohen Luftqualität, den Schutz vor Feuchtigkeitsschäden in Gebäuden und die Einhaltung hygienischer Standards geht. Als zentrale Regelung im deutschen Bauwesen bestimmt sie die Anforderungen an die Planung, Installation und den Betrieb von Lüftungsanlagen. Sie dient als Vorlage für die Richtlinien der einzelnen Bundesländer, die darauf basierend eigene Lüftungsanlagen entwickeln. Da der Blick auf Energieeffizienz und Klimaschutz immer dringlicher wird, steigt auch die Bedeutung der MLüAR deutlich an. Dieser Fachbeitrag beleuchtet die wesentlichen Inhalte der MLüAR, ihre praktischen Anwendungen in einigen Bundesländern sowie die aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen, denen sich Fachleute im Bau- und Lüftungswesen gegenübersehen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die MLüAR?
  2. Unterschiede in der möglichen ländertypischen Umsetzung am Beispiel M-LüAR Bayern und M-LüAR NRW
  3. In welchen Gebäuden gilt die M LüAR Muster Lüftungsanlagen Richtlinie?
  4. Fazit und Ausblick

Was ist die MLüAR?

Als Regelwerk stellt die MLüAR sicherstellen, dass in Gebäuden eine ausreichende Lüftung gewährleistet ist. Sie soll dafür sorgen, dass eine gute Luftqualität sichergestellt wird, Feuchtigkeitsschäden vermieden und hygienische Standards eingehalten werden.

Zuletzt geändert wurde sie durch den Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 3. September 2020.

Was steht in der MLüAR – und was steht in der MLAR?

Auch wenn sie auf den ersten Blick ähnlich geschrieben werden, handelt es sich bei MLüAR und MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie) um zwei unterschiedliche Regelwerke in Deutschland:

Während die MLüAR die Anforderungen an Lüftungsanlagen in Gebäuden regelt, betrifft die MLAR den Brandschutz bei der Verlegung von Leitungsanlagen (wie Elektro-, Heizungs-, Wasser- und Lüftungsleitungen) in Gebäuden.

In welcher Richtlinie sind die brandschutztechnischen Anforderungen von Brandschutzklappen geregelt?

Die brandschutztechnischen Anforderungen an Brandschutzklappen sind somit in der MLAR geregelt. Denn diese Richtlinie enthält Vorgaben zur Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch über Leitungsanlagen, einschließlich der Anforderungen an Brandschutzklappen, die in Lüftungsanlagen installiert werden. So soll eine mögliche Brand- und Rauchübertragung zwischen verschiedenen Brandabschnitten verhindert werdem.

Unterschiede in der möglichen ländertypischen Umsetzung am Beispiel M-LüAR Bayern und M-LüAR NRW:

Die M-LüAR dient den Bundesländern als Vorlage. Ihre Grundprinzipien sind in allen Bundesländern ähnlich. Regionale Unterschiede und Prioritäten erfordern allerdings, dass die einzelnen Länder die Richtlinie gegebenenfalls an ihre spezifischen Voraussetzungen in einer eigenen Fassung anpassen. Wenn man die Bundesländer beispielhaft vergleicht, können u.a. folgende wichtige Unterschiede festgestellt werden:

  • MLüAR Bayern: In Bayern wird die MLüAR in Verbindung mit der Bayerischen Bauordnung (BayBO) umgesetzt. Dabei gelten oft detaillierte Regelungen für historische Gebäude oder denkmalgeschützte Objekte. Es wird zudem besonderer Wert auf die Integration von Lüftungsanlagen in den Baulichen Brandschutz gelegt. Es gibt spezifische Regelungen zur Rauchableitung und zur Vermeidung von Brandübertragung durch Lüftungsanlagen
  • MLüAR Hessen: Hessen hat die Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie in einer eigenen Landesverordnung umgesetzt – der Hessischen Verordnung über Lüftungsanlagen (HVLR). Diese Verordnung kann strengere oder detailliertere Vorgaben enthalten als die MLüAR. Dabei wird die praktische Umsetzbarkeit der Richtlinie betont. Vor allem der Einsatz von Regel- und Überwachungsmechanismen für Lüftungsanlagen wird gefördert.
  • MLüAR Berlin: Hier ist die MLüAR in die Bauordnung für Berlin (BauOBln) integriert. Die für die Landeshauptstadt typische dichte Bebauung der die umfangreiche historische Bausubstanz erfordert spezifische Anpassungen, die den städtischen Anforderungen gerecht werden. So erfordert die urbane Struktur Berlins häufig zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Lärmschutz, Rauchschutz und Energieeffizient.
  • MLüAR NRW: Auch Nordrheinwestfalen integriert die MLüAR in die Bauordnung des Landes (die BauO NRW). Dabei legt NRW den Fokus auf die Lüftung in Wohngebäuden, vor allem bei Neubauten und Modernisierungen. Hierzu wurden spezifische Regelungen zur kontrollierten Wohnraumlüftung formuliert, die Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung durch mangelhafte Lüftung verhindern sollen.

In welchen Gebäuden gilt die M LüAR Muster Lüftungsanlagen Richtlinie?

Die MLüAR gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach § 41 MBO gestellt werden. Sie beschreibt die brandschutzbezogenen Anforderungen an Lüftungsanlagen, die nach Bauordnung gestellt werden. Dazu zählen Klimaanlagen, Warmluftleitungen oder Abluftanlagen aus Küchen sowie alle von Luft durchströmten Bauteile an Boden, Wänden und Decken wie u.a. Lüftungsrohre, -formstücke, -schächte- und –kanäle, Schalldämpfer, Ventilatoren, Brandschutzklappen, Rauchschutzklappen sowie ihre Verbindungen, Befestigungen, Dämmschichten, Dampfsperren oder Bekleidungen.

Die Muster Lüftungsanlagen-Richtlinie gilt nicht für Anlagen zum Transport von Stoffen, wie Späneabsaugung oder Rohrpostanlagen. Vielmehr gilt sie für alle Arten von Gebäuden, in denen Lüftungsanlagen installiert werden müssen. Dazu gehören auch Wohngebäude, Büros, Gewerbebauten und öffentliche Einrichtungen:

  • Versammlungsstätten: Gebäude oder Gebäudeteile, die für Versammlungen von mehr als 200 Personen genutzt werden, wie Kinos, Theater, Konzertsäle oder Mehrzweckhallen.
  • Kaufhäuser und Ladenpassagen: Einzelhandelsgeschäfte, Einkaufszentren oder Ladenpassagen mit einer Verkaufsfläche über 2.000 m².
  • Hochhäuser: Gebäude, deren Fußboden mindestens 22 Meter über der festgelegten Geländeoberfläche liegt.
  • Verkaufsstätten: Gebäude oder Gebäudeteile mit Verkaufsflächen über 2.000 m², in denen Waren an Kunden verkauft werden.
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Einrichtungen des Gesundheitswesens, in denen Personen stationär behandelt oder gepflegt werden.
  • Schulen und Hochschulen: Gebäude oder Gebäudeteile, die für den Schul- oder Hochschulbetrieb genutzt werden und eine bestimmte Anzahl von Schülern oder Studenten aufnehmen.
  • Beherbergungsstätten: Hotels, Pensionen, Hostels und andere Beherbergungsbetriebe mit mehr als 60 Betten.

Fazit und Ausblick:

Die MLüAR ist ein unverzichtbares Regelwerk und beeinflusst die Planung, Installation und den Betrieb von Lüftungsanlagen in Deutschland maßgeblich. Durch ihre Umsetzung in den verschiedenen Bundesländern und die Berücksichtigung regionaler Anforderungen trägt die MLüAR entscheidend zur Sicherheit und Effizienz moderner Bauvorhaben bei.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Energieeffizienz und Klimaschutz wird die Richtlinie immer weiter angepasst werden und stärker in übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategien integriert werden müssen. Dies wird entscheidend sein, um den Brandschutz weiterhin auf höchstem Niveau zu halten und gleichzeitig eine nachhaltige Bauweise zu fördern.

Quelle: www.dibt.de, „Der Brandschutzbeauftragte“

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