Flachdachabdichtung: Das ist bei Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen zu beachten

17.05.2017 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Hinsichtlich der Flachdachabdichtung mit Kunststoffen wurden in der Flachdachrichtlinie 2016 die Leistungsstufen erweitert. Dachdecker, die ein Flachdach abdichten wollen, müssen seitdem drei Neuerungen beachten.

Die Flachdachabdichtung stellt Dachdecker oft vor eine Herausforderung, denn Flachdächer sind enormen Belastungen, wie stehendem Wasser oder Auflasten durch Schnee und Eis ausgesetzt. Damit es durch die starke Beanspruchung nicht zur Beschädigung der Abdichtung kommt, ist eine fachgerechte Ausführung entscheidend.

Eine bewährte Methode der Flachdachabdichtung ist die Abdichtung mit Flüssigkunststoffen. Und genau dazu gibt es in der neuen Flachdachrichtlinie, die seit dem Dezember 2016 gilt und die Vorgängerausgabe vom Oktober 2008 (mit Änderungen in den Jahren 2009 und 2011) abgelöst hat, drei Neuerungen.

Flachdach abdichten nach Flachdachrichtlinie 2016: erweiterte Leistungsstufen

Die Leistungsstufen von Flachdachabdichtungen mit Flüssigkunststoffen wurden in der neuen Flachdachrichtlinie teilweise erweitert. Dies betrifft die Einordnung in die Klimazone sowie die zu beachtende Oberflächentemperatur.

  • Klimazone: Flachdachabdichtungen mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen werden künftig für die Klimazone S (extremes Klima) ausgelegt. Bisher war die Klimazone M (gemäßigtes Klima) gefordert.
  • Oberflächentemperatur: Die aktuelle Flachdachrichtlinie fordert einen Temperaturbereich von Leistungsstufe TL 4 (entspricht einer tiefsten Oberflächentemperatur von - 30 °C) bis TH4 (höchste Oberflächentemperatur +90 °C). In der bisherigen Ausgabe wurden lediglich Oberflächentemperaturen von TL3 (- 20 °C) bis TH3 (+ 8 0°C) gefordert.
  • Mindestnenndicke: Bisher war eine Mindestnenndicke von 2,0 mm erforderlich. In der Flachdachrichtlinie 2016 wurde dieser Wert auf 2,1 mm angehoben.

Übersicht über die Anforderungen an Flüssigkunststoffe


Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt

Nach wie vor müssen die als Abdichtung verwendeten Flüssigkunststoffe eine Europäisch Technische Bewertung bzw. Zulassung (ETA)2 auf Grundlage der ETAG 005aufweisen. Außerdem sind sie mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen, aus dem u. a. die Mindesttrockenschichtdicke sowie die nachgewiesenen Leistungsstufen hervorgehen.

Die Flüssigkunststoffe bestehen aus ein- oder mehrkomponentigen Reaktionsharzen, wobei hierfür

  • flexible ungesättigte Polyesterharze (UP), 
  • flexible Polyurethanharze (PUR) oder
  • flexible reaktive Polymethylmethacrylaten (PMMA)

verwendet werden können.

Die Abdichtung ist in zwei Schichten aufzutragen und mit einer Einlage aus Kunststofffaservlies mit einem Flächengewicht von mind. 110 g/m2 zu verstärken. Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen gelten als einlagige Abdichtung (obwohl sie in zwei Schichten aufgetragen werden) und werden dem Anwendungstyp DE zugeordnet (DE: einlagige Abdichtung).

Flachdachrichtlinie: Definition

Die Flachdachrichtlinie ist als eigenständiges Regelwerk zu betrachten und gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik. Sie wird vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. herausgegeben.


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Quelle: „Neue Normen und Fachregeln für die Bauwerksabdichtung“ 

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