Neue DIN 18065 Gebäudetreppen

23.10.2015 |

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Die DIN 18065 ist im März 2015 erschienen und legt die Mindestanforderungen für Ergonomie und Sicherheitstechnik an Treppen fest. Barrierefreiheit wird für diese Bauteile von der DIN 18040 ergänzend beschrieben.

Neue DIN 18065 Gebäudetreppen

 

Baurecht für Treppen im Wohnungsbau

Die Landesbauordnungen regeln mit Verweis auf die hierfür eingeführten technischen Regeln:

  • DIN 18065
  • DIN 18040-2

die Gestaltung von Treppen.

Anforderungen nach MBO

Grundsätzlich müssen nach Art. 32 Abs. 6 BayBO Treppen einen festen, griffsicheren Handlauf haben. Beidseitige Handläufe sind für Treppen in Gebäuden mit mehr als zwei nicht stufenlos erreichbaren Wohnungen, insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit für ältere Bewohner, vorzusehen. In der für Wohnungen nach Art. 48 Abs. 1 BayBO zu beachtenden Technischen Baubestimmung ist DIN 18040-2 Abschnitt 4.3.6 „Treppen“ von der Einführung ausgenommen. Nach dem Bauordnungsrecht muss die Erschließung barrierefreier Wohnungen schwellen- und stufenlos erfolgen muss.

Baurechtliche Anforderungen an Treppen

Baurechtliche Anforderungen für den Wohnungsbau an Treppen (Quelle: GUTJAHRARCHITEKT)

Kriterien des Brandschutzes

Treppen stellen den ersten baulichen Rettungsweg für Wohnungen dar. Das Bauordnungsrecht legt die Anforderungen an Treppen für Wohngebäude nach den Gebäudeklassen und der Anzahl der Wohneinheiten fest. Bei Mehrfamilienwohngebäude (BayBO Art 32 Treppen: mehr als 2 Wohneinheiten) werden an Treppen darüber hinaus erhöhte Anforderungen hinsichtlich einer sicheren Nutzung gestellt. An die Ein- und Zweifamilienhäusern werden keine nutzungsbezogenen Anforderungen erhoben.

Förderrechtliche Regelungen

Die Wohnungsbauförderung ist Ländersache. Die Wohnbauförderrichtlinie fordert die Umsetzung der DIN 18040-2 für die Treppen als Qualitätssicherung für eine barrierefreie Nutzung im Segment der öffentlich geförderten Maßnahmen.

Anforderungen an die Treppengeometrie

Das Steigungsverhältnis muss mit Hilfe der Schrittmaßregel geplant werden:

2 s + a = Schrittmaß
Dabei ist Schrittmaß 590 mm bis 650 mm – die mittlere Schrittlänge des Menschen
s die Treppensteigung
a der Treppenauftritt

Hauptmaße von Treppen in Wohngebäuden

Hauptmaße von Treppen in Wohngebäuden

Anforderungen nach DIN 18065 für den Wohnungsbau an Treppen (Quelle: GUTJAHRARCHITEKT)

Im Werk „Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte – Planungshilfen und Praxisbeispiele zu gesetzlichen technischen und medizinischen Anforderungen“ erläutert  unser Experte ausführlich die Anforderungen der neuen DIN 18065. So haben Sie alle wichtigen Anforderungen zur Hand und können die Regelungen der Norm einfach in die Praxis umsetzen.

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