Gebäudetyp E: einfaches Bauen, weniger Standards, gleiche Sicherheit
05.12.2025 | S. Horsch – Online Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Der Gebäudetyp E steht für „einfaches“ Bauen: Planen und Bauen sollen schneller, günstiger und unbürokratischer werden, indem auf nicht zwingend notwendige Komfort- und Ausstattungsstandards verzichtet wird – bei unverändert hohen Sicherheitsanforderungen. Ein geplantes Gebäudetyp E-Gesetz und eine Leitlinie des BMWSB schaffen dafür einen klaren Rechtsrahmen, der rechtssichere Abweichungen von kostenintensiven Normen ermöglicht und so mehr Spielraum für kompakte, serielle und innovative Wohnungsbauprojekte bietet.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Gebäudetyp E?
- Gebäudetyp E – Bayern als Vorreiter
- Gebäudetyp E – Beispiele für einfaches Bauen
- Der Gebäudetyp E – Nachteile
- Diese Vorteile bringt der Gebäudetyp E
- FAQ zu Gebäudetyp E
- Fazit zum Gebäudetyp E
Was ist der Gebäudetyp E?
Der Gebäudetyp E ist ein neuer Ansatz, um das Bauen in Deutschland einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten, ohne dabei die Gebäudesicherheit zu beeinträchtigen. Ziel ist es, durch den Verzicht auf nicht zwingend gesetzlich vorgeschriebene Baustandards Baukosten zu senken und den Wohnungsbau zu beschleunigen. Das Wichtigste im Überblick:
Zielsetzung: Der Gebäudetyp E soll den Wohnungsbau bezahlbarer machen und mehr Rechtssicherheit für bedarfsgerechtes und innovatives Planen schaffen. So soll er einfaches und experimentelles Bauen ermöglichen, ohne die geltenden Sicherheitsanforderungen zu unterschreiten. Im Mittelpunkt steht der Verzicht auf Komfort- und Ausstattungsstandards, die über den eigentlichen Bedarf hinausgehen, etwa bestimmte Ausstattungsdetails oder besonders hohe technische Komfortniveaus. So erhalten Bauherren und Planer mehr Spielräume, um kompakte Grundrisse, robuste Materialien und schlanke, serielle Bauweisen umzusetzen.
Gebäudetyp E-Gesetz als Rechtsrahmen
Kern des neuen Rechtsrahmens ist ein eigener Gebäudetyp-E-Vertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der zunächst für den Wohnungsbau gelten soll. Dieser Vertragstyp soll es Vertragsparteien ermöglichen, rechtssicher von anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, soweit es nicht um zwingende Sicherheits- oder öffentlich-rechtliche Anforderungen geht.
Vorgesehen ist, an die technischen Baubestimmungen der Länder anzuknüpfen und dort, wo diese keine Vorgaben machen, nur einen einfachen Standard zu schulden. Auf dieser Basis erarbeiten die Ministerien derzeit (Stand Dezember 2025) praxistaugliche gesetzliche Regelungen; der Gesetzentwurf zum Gebäudetyp-E-Vertrag wird nach dem nun vorgelegten Eckpunktepapier in den kommenden Gesetzgebungsprozess eingespeist.
Gebäudetyp E – Bayern als Vorreiter
Die Idee des „einfachen“ Gebäudetyps stammt von der Bayerischen Architektenkammer. Auch viele Vertreter aus Bund, Ländern und Praxis unterstützen dieses Vorhaben, um eine Schneise in das Dickicht der Normen zu schlagen und flexiblere Planungsmöglichkeiten zu ermöglichen.
- Vertragsrechtliche Erleichterung: Beim Bauen sind die sogenannten „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (aRdT) vertragsrechtlich relevant. Diese Regeln werden bezeichnet als technisch geeignet, angemessen und notwendig, um gut und fehlerfrei zu bauen. Der Gebäudetyp E eröffnet Vertragspartnern die Möglichkeit, von kostenintensiven Standards abzuweichen und innovative Lösungen zu finden. Dabei bleibt die Gebäudesicherheit, wie etwa mit Blick auf Statik oder Brandschutz, unberührt.
- Leitlinie und Prozessempfehlung: Das BMWSB hat eine umfassende Leitlinie und Prozessempfehlung für den Gebäudetyp E erarbeitet. Diese gibt Projektbeteiligten Hinweise, wie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formuliert werden können. Die Leitlinie soll das Planen und Bauen nach dem Gebäudetyp E erleichtern und fördern.
- Rechtssicherheit: Ziel ist es, Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik zwischen fachkundigen Unternehmern rechtssicher zu ermöglichen. Neue Regelungen sollen gezielt für den Gebäudebauvertrag getroffen werden, um den Wohnungsbau zu unterstützen.
Wichtig: Die Bezeichnung „Gebäudetyp E“ gilt spezifisch für die jeweilige Landesbauordnung und wird daher möglicherweise nicht in allen Regionen oder Ländern gleich definiert.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat dazu eine umfassende „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ erarbeitet. Sie gibt projektbeteiligten Hinweise, wie sie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formulieren können.
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Gebäudetyp E Beispiele für einfaches Bauen
Für gewöhnlich sind Stahlbetondecken im Neubau 18 Zentimeter dick. Die Gründe liegen nicht nur in der Tragfähigkeit, sondern vor allem im Schallschutz. Wenn die Geschossdeckenstärke um 4 Zentimeter verringert wird, senkt dies den Materialeinsatz und somit die Kosten. Dennoch kann der erforderliche Mindesttrittschallschutz weiterhin eingehalten werden. Planer/innen/ausführende Unternehmen und Bauherr/innen können nun die Vor- und Nachteile einer verringerten Deckenstärke abwägen und mögliche Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik vereinbaren.
Bislang sieht die DIN 18015-2:2021-10 („Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung“) vor, dass in einer beispielhaften Dreizimmerwohnung 47 Steckdosen verbaut werden. Diese Zahl kann aber je nach Bedarf durch sorgfältige Planung angepasst werden. So können die Steckdosen etwa auch in einer geringeren Anzahl so angebracht werden, dass die optimale Stromversorgung der Wohnung dennoch gewährleistet bleibt.
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| Einfacher, schneller und effizienter: Der Gebäudetyp E ist ein innovativer Ansatz, der das Bauen in Deutschland vereinfachen soll, ohne die Gebäudesicherheit zu beeinträchtigen. © JD8 – stock.adobe.com |
Welche Nachteile hat der Gebäudetyp E?
Der Gebäudetyp E – Nachteile
- Standardisierung: Da der Gebäudetyp E auf vereinfachte Standards setzt, könnten einige Aspekte der Gebäude weniger individuell anpassbar sein. Dies könnte für bestimmte Bauvorhaben mit sehr speziellen Anforderungen herausfordernd sein.
- Qualitätssicherung: Bauherren ebenso wie Architekten und Ingenieure sind an rechtliche Bestimmungen wie das Werkvertragsrecht gebunden. Wenn sie von bestimmten Standards und bestehenden Normen abweichen, wächst das Risiko, dass die Qualität der Gebäude beeinträchtigt wird. Daher sollten die Sicherheits- und Qualitätsstandards trotz der Vereinfachungen unbedingt eingehalten werden.
- Akzeptanz: Der Gebäudetyp E ist eine relativ neue Idee. Es könnte einige Zeit dauern, bis er von allen Beteiligten im Bauwesen akzeptiert wird. Dazu braucht es möglicherweise einen Wandel in der Denkweise und eine Anpassung an neue Ansätze. Auch sind Projekte, die mit „Gebäudetyp E“ als experimentell gekennzeichnet sind, für Geldanleger aus dem internationalen Raum, die das Risiko eher scheuen, unattraktiv. Hingegen können öffentliche Auftraggeber ohne Bedarf an Fremdkapital durchaus profitieren.
- Langfristige Auswirkungen: Obwohl der Gebäudetyp E kurzfristig Kosteneinsparungen ermöglicht, müssen auch die langfristigen Einflüsse auf die Lebensdauer der Gebäude bedacht werden: So sollten die Gebäude auch nach vielen Jahren noch funktional und sicher sein.
Diese Vorteile bringt der Gebäudetyp E
- Das Planen und Bauen wird einfacher, günstiger und schneller.
- Nicht unbedingt notwendige Standards können vernachlässigt werden, ohne dass Qualität und Sicherheit der Gebäude leiden.
- Der Gebäudetyp E kann sowohl bei Neubauvorhaben als auch bei Bestandsbauten angewendet werden.
- Der effiziente und nutzerorientierte Einsatz von Baunormen verringert auch die Kosten für Materialien, Planung und Bau.
- Der Gebäudetyp E trägt dazu bei, dass der Wohnungsbau besonders in Ballungszentren bezahlbarer wird.
FAQ zu Gebäudetyp E
1. Was ist das Gebäudetyp E-Gesetz?
Das Gebäudetyp E Gesetz ist ein geplanter gesetzlicher Rahmen in Deutschland, der das Bauen einfacher, günstiger und schneller machen soll.
Kernidee: Bauherr/innen dürfen künftig vertraglich auf bestimmte Komfort- und Ausstattungsstandards verzichten – etwa bei Raumhöhen, Schallschutz oder Sanitärausstattung –, solange die Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.
Dadurch soll günstiger gebaut werden können, ohne gegen Bauvertragsrecht zu verstoßen. Das „E“ steht für einfach, nicht für einen bestimmten Haustyp.
Das Gesetz richtet sich vor allem an private Bauprojekte und soll Bürokratie, Normendruck und Baukosten reduzieren.
2. Was für Gebäudetypen gibt es?
Gebäude lassen sich hinsichtlich ihrer baulichen Ausgestaltung in verschiedene Gebäudegruppen gliedern. So kann man je nach Material und Konstruktion typologisieren in: Blockhütte, Stahlbetonbau, Glasfassadenbau oder Fachwerkhaus. Bei zum Beispiel einem Wohn- und Bürogebäude, einer Lagerhalle, einem Stadion oder einer Schule trennt man die Gebäude nach ihrer Funktion.
3. Was ist der Gebäudetyp E der Bundesarchitektenkammer?
Der Gebäudetyp E der Bundesarchitektenkammer ist ein Planungsansatz für einfaches bzw. experimentelles Bauen. Damit können Architektinnen und Architekten sowie fachkundige Bauherrschaften von nicht zwingend erforderlichen Komfort- und Ausstattungsstandards abweichen, ohne die grundlegenden Schutzziele zu unterschreiten.
4. Wann kommt Gebäudeklasse E?
Der Gebäudetyp E und die Gebäudeklassen sind zwei verschiedene Konzepte:
Gebäudeklassen…
- … klassifizieren Gebäude nach ihrer Nutzung und ihren Merkmalen.
- … dienen dazu, Anforderungen an Brandschutz, Statik oder Energieeffizienz zu formulieren.
- … werden etwa unterteilt in Wohngebäude (Klasse 1), Bürogebäude (Klasse 2) oder Versammlungsstätten.
Der Gebäudetyp E hingegen…
- … ist ein Ansatz, um das Bauen in Deutschland einfacher, innovativer und letztlich kostengünstiger zu gestalten.
- … will fachkundigen Unternehmern und Baubeteiligten im Sinne der Vereinfachung ermöglichen, von den anerkannten Regeln der Technik rechtssicher abzuweichen.
5. Wann tritt Gebäudetyp E in Kraft?
Da sich der Gebäudetyp E Stand Dezember 2025 in der Entwicklungsphase befindet, gibt es noch keinen genauen Einführungszeitpunkt. Doch es gibt einige wichtige Entwicklungen:
- Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 6. November 2024 beschlossen.
- Am 20. November 2025 wurde ein neues Eckpunktepapier veröffentlicht, das die rechtliche Umsetzung konkretisiert.
- Laut diesem Papier soll das Gebäudetyp E-Gesetz bis Ende 2026 verabschiedet werden.
- Ein Referentenentwurf wird allerdings erst nach Sommer 2026 erwartet, was von Fachverbänden als zu langsam kritisiert wird.
Bis dahin bleibt der Gebäudetyp E ein Leitbild, das in Pilotprojekten getestet wird, aber noch keine verbindliche Rechtsgrundlage hat.
Fazit zum Gebäudetyp E
Der Gebäudetyp E bietet ein wichtiges Instrument, um den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen und bezahlbarer zu machen. Doch er setzt eine sehr bewusste und fachkundige Anwendung voraus. Durch den geplanten Gebäudetyp E-Vertrag im BGB werden rechtssichere Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik ermöglicht, solange Sicherheits- und öffentlich-rechtliche Anforderungen – vor allem zu Statik, Brandschutz und Mindestschallschutz – strikt eingehalten werden. Dies schafft mehr Spielräume für kompakte Grundrisse, robuste Materialien und serielle Bauweisen und adressiert damit direkt die Kosten- und Zeitprobleme im Wohnungsbau. Gleichzeitig erhöhen reduzierte Komfort- und Ausstattungsstandards die Anforderungen an Aufklärung, Dokumentation und Qualitätssicherung, um Haftungsrisiken und spätere Nutzungskonflikte zu vermeiden.
Kritisch bleiben Fragen der Marktakzeptanz, insbesondere bei risikoscheuen Investoren und internationalem Kapital, sowie die noch offenen Details im Gesetzgebungsverfahren.
Insgesamt hat der Gebäudetyp E das Potenzial, als „Bau-Booster“ zu wirken; Insofern Fachbeteiligte die neuen Freiheiten verantwortungsvoll nutzen und Länderbauordnungen sowie Vertragspraxis konsequent aufeinander abgestimmt werden.
Quellen:„GEG Baupraxis – Fachmagazin für energieeffiziente und ressourcenschonende Neu- und Bestandsbauten“, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
