Jahressteuergesetz 2024: Überblick, Verabschiedung, Inhalte und Auswirkungen

05.06.2025 | S. Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Das Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche relevante Neuerungen: Über 130 Einzelmaßnahmen modernisieren das Steuerrecht, passen es an EU-Vorgaben an und fördern Investitionen. Besonders wichtig sind die verbesserten Abschreibungsregeln, Erleichterungen beim Nachweis niedrigerer Grundsteuerwerte sowie erweiterte Steuerbefreiungen für Photovoltaikanlagen. Auch die reformierte Kleinunternehmerregelung und neue Vorgaben bei der Erbschaftssteuer wirken sich direkt auf die Immobilienbranche aus.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das Jahressteuergesetz 2024?
  2. Gesetzgebungsverfahren: Verabschiedung, Bundesrat und Verkündung
  3. Zentrale Inhalte des Jahressteuergesetzes 2024
  4. Jahressteuergesetz 2024 und Änderungen für Kleinunternehmer ab 2025
  5. Jahressteuergesetz 2024 und Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen): Steuerliche Änderungen
  6. Fazit: Bedeutung des Jahressteuergesetz 2924 und Ausblick

Was ist das Jahressteuergesetz 2024?

Das Jahressteuergesetz ist ein Sammelgesetz, das jährlich zahlreiche Einzelmaßnahmen im Steuerrecht bündelt. Ziel ist es, das Steuerrecht laufend an neue Entwicklungen, Rechtsprechungen und EU-Vorgaben anzupassen. Das Jahressteuergesetz 2024 enthält über 130 Einzelnormen, die sich auf unterschiedliche Bereiche des Steuerrechts erstrecken, darunter Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Unternehmensbesteuerung und steuerliche Förderungen.

Gesetzgebungsverfahren: Verabschiedung, Bundesrat und Verkündung

Ist das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen? Ja, der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet, der Bundesrat hat am 22. November 2024 zugestimmt. Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2024 I Nr. 387 vom 5. Dezember 2024 verkündet und trat grundsätzlich am 6. Dezember 2024 in Kraft.

Wann wurde das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen?

  • Bundestagsbeschluss: Vor dem 22. November 2024
  • Zustimmung Bundesrat: 22. November 2024
  • Verkündung im Bundesgesetzblatt: 5. Dezember 2024
  • Inkrafttreten: 6. Dezember 2024 (mit abweichenden Stichtagen für einzelne Regelungen)

Gesetzesbegründung, Ziele und Hintergründe

Die Gesetzesbegründung des Jahressteuergesetz 2024 hebt hervor, dass fachlicher Regelungsbedarf bestand, insbesondere zur Anpassung an EU-Recht, Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts sowie zur Korrektur von Fehlern und Folgeänderungen aus früheren Gesetzesnovellen. Ein weiteres Ziel ist die Förderung bezahlbaren Wohnraums und die steuerliche Entlastung von Familien.

Zentrale Inhalte des Jahressteuergesetzes 2024

Alle Jahre wieder beschließt die Bundesregierung das Jahressteuergesetz (JStG). Nachfolgend ein Überblick über relevante Änderungen:

Wohngemeinnützigkeit, vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen (§ 53 AO)

  • Einführung der steuerlichen Wohngemeinnützigkeit: 
    Die gemeinnützige Überlassung von vergünstigtem Wohnraum wird gesetzlich kodifiziert, in der Sache verbessert, somit attraktiver sowie bürokratieärmer ausgestaltet. In erster Linie wird die Grenze für die Bedürftigkeit angehoben, um der Mietentwicklung in Ballungsräumen zu begegnen.
  • Erhöhung der absetzbaren Kinderbetreuungskosten: 
    Eltern können künftig 80 Prozent der Kosten (statt bisher zwei Drittel) bis zu 4.800 Euro (statt 4.000 Euro) steuerlich geltend machen.
  • Bonuszahlungen von gesetzlichen Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten bleiben bis zu 150 Euro steuerfrei.

Umsatzsteuer: Wichtige Änderungen ab 2024

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt mehrere Anpassungen im Umsatzsteuerrecht:

  • Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 UStG): 
    Die Berechnung nach dem Gesamtumsatzschlüssel wird nachrangig gegenüber anderen Methoden gestellt. Diese Änderung trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.
  • One-Stop-Shop-Verfahren: 
    Ausländische Unternehmen, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr an den Grenzen Deutschlands zum Drittland durchführen, können das One-Stop-Shop-Verfahren nutzen.
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19, § 19a UStG): 
    Gemäß § 19 Abs. 1 UStG-E werden Umsätze von Kleinunternehmern von der Umsatzsteuer befreit. Das heißt, es wird eine echte Steuerbefreiung eingeführt. Bisher wird bei Kleinunternehmern die Umsatzsteuer nicht erhoben, was eine grundsätzliche Steuerpflicht voraussetzt
  • Präzisierungen bei ermäßigtem Steuersatz für bestimmte Zweckbetriebe: 
    Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes wird klarer gefasst, insbesondere für Leistungen von Zweckbetrieben nach § 65 AO.

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Welche Änderungen bringt das Jahressteuergesetz 2024 für Kleinunternehmer?

Jahressteuergesetz 2024 und Änderungen für Kleinunternehmer ab 2025

Bei dieser Reform der Kleinunternehmerregelung Gemäß § 19 Abs. 1 UStG-E werden Umsätze von Kleinunternehmern von der Umsatzsteuer befreit. Das heißt, es wird eine echte Steuerbefreiung eingeführt. Bisher wird bei Kleinunternehmern die Umsatzsteuer nicht erhoben, was eine grundsätzliche Steuerpflicht voraussetzt.

  • Neue Umsatzgrenzen: 
    Ab 2025 gilt für die Kleinunternehmerregelung eine erhöhte Umsatzgrenze von 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) für den Vorjahresumsatz. Für das laufende Jahr darf der Umsatz 100.000 Euro nicht überschreiten.
  • Nettoumsatz statt Bruttoumsatz: 
    Künftig wird für die Prüfung der Umsatzgrenze der Nettoumsatz herangezogen, also der Umsatz ohne Umsatzsteuer.
  • EU-weite Anwendung: 
    Die Regelung wird auf Unternehmer im übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet ausgeweitet. Zudem gibt es ein besonderes Meldeverfahren für deutsche Unternehmer, die die Steuerbefreiung in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch nehmen wollen.
  • Keine Übergangsregelungen: 
    Die neuen Vorgaben gelten ab dem 1. Januar 2025 ohne Übergangsfristen.

Diese Änderungen sollen die Kleinunternehmerregelung vereinfachen und an europäische Vorgaben anpassen, können aber auch dazu führen, dass die Obergrenze schneller überschritten wird und der Status als Kleinunternehmer verloren geht.

Jahressteuergesetz 2024 und Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen): Steuerliche Änderungen

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) deutlich erweitert und präzisiert. Besonders relevant sind die Änderungen im Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 72 EStG), die unter anderem höhere Leistungsgrenzen, eine klar definierte Freigrenze sowie neue Anwendungszeiträume vorsehen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Erweiterte Steuerbefreiung: 
    Die bisherige Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis 15 kWp pro Einheit wird auf 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit angehoben, maximal jedoch 100 kWp pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft.
  • Freigrenze statt Freibetrag: 
    Die Steuerbefreiung ist als Freigrenze ausgestaltet. Wird die Grenze überschritten, entfällt die Steuerbefreiung für die gesamte Anlage.
  • Zeitlicher Anwendungsbereich: 
    Die neuen Regelungen gelten für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden.
  • Prüfpflicht: 
    Viele bestehende PV-Anlagen müssen hinsichtlich ihrer Steuerbefreiung neu überprüft werden, da sich durch die neuen Grenzwerte Änderungen ergeben können.

Fazit: Bedeutung des Jahressteuergesetz 2924 und Ausblick

Das Jahressteuergesetz 2024 enthält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die das deutsche Steuerrecht modernisieren, an EU-Vorgaben anpassen und steuerliche Entlastungen für Bürger und Unternehmen schaffen. Besonders relevant sind die Änderungen für Kleinunternehmer und Betreiber von Photovoltaikanlagen, die von höheren Umsatzgrenzen und erweiterten Steuerbefreiungen profitieren können.

Quellen: BGBl. 2024 I Nr. 387 vom 05.12.2024; „Beratungsbrief GmbH Geschäftsführer Persönlich“