Klimafreundlicher Neubau: Grundlagen, Fördermöglichkeiten und praktische Umsetzung

30.07.2025 | S.Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Hitze, Starkregen und Hochwasser verursachen wachsende Schäden – der Investitionsbedarf in klimaangepasste Gebäude sowie für die nachhaltige Infrastrukturentwicklung bis 2035 liegt bei bis zu 237 Mrd. Euro. Eine aktuelle Prognos-Studie zeigt: Klimafreundliches Bauen ist Wachstumstreiber, Innovationstreiber und Schlüssel für resiliente Städte. Dieser Fachbeitrag beleuchtet, welche Kriterien erfüllt sein müssen und wie ein klimafreundlicher Neubau zur Zukunftssicherung im Gebäudesektor beiträgt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das große Potenzial klimafreundlicher Gebäude
  2. Was bedeutet „klimafreundlicher Neubau“ konkret?
  3. Förderung nach KfW 297/298
  4. Klimafreundlicher Neubau für Kommunen: KfW 499
  5. Klimafreundlicher Neubau mit QNG: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
  6. Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: sozialer Hebel für Klimaschutz
  7. FAQ – häufige Fragen zu klimafreundlicher Neubau
  8. Fazit und Ausblick

Das große Potenzial klimafreundlicher Gebäude

Der klimafreundliche Neubau wird derzeit politisch viel diskutiert. Laut der Prognos-Studie „Klimaangepasste Gebäude – Zukunftssicherheit und Wachstumschance für die Bauwirtschaft“ ist das Baupotenzial im Bereich klimafreundlicher Gebäude immens, wenn die richtigen politischen und wirtschaftlichen Anreize gesetzt werden. Die Studie unterstreicht, dass die Dekarbonisierung des Gebäudesektors angesichts der ambitionierten Klimaziele bis 2045 einen fundamentalen Wandel bei Neubauprojekten erfordert.

Im Fokus stehen Risiken durch Hitze, Starkregen, Flusshochwasser sowie Sturm und Hagel. Prognos modelliert zwei Klimaszenarien – eines mit schwächerem, eines mit stärkerem Klimawandel, wobei letzteres als wahrscheinlicher gilt. Daraus ergibt sich ein Investitionsbedarf von rund 137 bis 237 Milliarden Euro bis 2035. Besonders kostenintensiv sind Maßnahmen zum Hitzeschutz, die bis zu 63 Milliarden Euro ausmachen könnten.

Neben dem ökologischen Imperativ ist klimafreundliches Bauen laut Studie auch wirtschaftlich sinnvoll: Es schafft Planungssicherheit, fördert Innovationen und stärkt die Resilienz unserer Städte. 

Was bedeutet „klimafreundlicher Neubau“ konkret?

Seit dem 1. März 2023 fördert der Bund den Bau besonders klimafreundlicher Neubauten über die KfW mit dem BEG-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ – explizit für selbstgenutztes Eigentum (297) oder spätere Vermietung (298). Das Programm läuft bis Ende 2030.

Der Begriff „klimafreundlicher Neubau“ beschreibt dabei ein Gebäude, das über den gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Errichtung über die Nutzung bis zu Rückbau und Verwertung – geringe Treibhausgasemissionen aufweist.

Als technischer Mindeststandard gilt dabei das Effizienzhaus beziehungsweise das Effizienzgebäude 40, das nur 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs eines vergleichbaren Referenzbaus aufweist.

Darüber hinaus gelten drei zentrale Kriterien für die Förderfähigkeit:

  • Keine Nutzung fossiler Brennstoffe (Öl, Gas) oder unnötiger Biomasse zur zentralen Wärmeerzeugung.
  • Einhaltung der Lebenszyklus-Treibhausgasgrenzwerte gemäß dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
  • Verpflichtende Einbindung einer/-s unabhängigen Energieeffizienz-Expert*in

Förderung nach Kfw 297/298

Förderfähig sind nur Wohn- und Nichtwohngebäude innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Dabei wird folgendermaßen unterteilt:

  • Programm KfW 297: für selbstgenutztes Wohneigentum
  • Programm KfW 298: für vermietete Neubauten

Die maximale Kreditsumme beträgt bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Förderfähig sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude in Deutschland, sofern sie unter das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fallen. Die Nutzung muss mindestens zehn Jahre zweckentsprechend erfolgen. 

Die Förderung umfasst folgende Stufen

  • Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (KFWG bzw. KFNWG)
  • Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit QNG (KFWG-Q bzw. KFN- WG-Q)

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle Investoren sowie erstmalige Käufer neu errichteter förderfähiger Wohngebäude/-einheiten beziehungsweise Nichtwohngebäude.

Nicht antragsberechtigt sind Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen und politische Parteien, aber Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

→ Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Produkt mit anderen Fördermitteln möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Indes ist es nicht möglich, parallel eine Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder der Bundesförderung Wohneigentum für Familien für dieselben förderfähigen Kosten in Anspruch zu nehmen.

Die geförderten Gebäude und Wohneinheiten sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Ob sie gewährt wird, hängt davon ab, ob die veranschlagten Haushaltsmittel verfügbar sind.

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Klimafreundlicher Neubau für Kommunen: KfW 499 

Für Kommunen wurde das parallele Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (KfW 499) geschaffen. Dieses setzt vergleichbare Nachhaltigkeits- und Effizienzstandards voraus, unterstützt aber auch spezifische Anforderungen wie flächeneffiziente Bauweisen und den Einsatz nachhaltiger Materialien. Kommunen profitieren zudem von weiterführenden Beratungsleistungen und Planungshilfen, etwa durch bereitgestellte Excel-Tools zur Lebenszykluskostenberechnung.

Klimafreundlicher Neubau mit QNG: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

Gebäude, die nach QNG zertifiziert werden – als QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM – müssen nicht nur besonders energieeffizient sein, sondern auch strenge Anforderungen hinsichtlich Umweltverträglichkeit, Gesundheitsverträglichkeit und Nachhaltigkeit erfüllen. Dazu zählt: 

  • Minimierung von Energie- und Ressourcenverbrauch in der Bauphase.
  • Emissionsarmes, langlebiges und flexibel nutzbares Bauen.
  • Dokumentierte und zertifizierte Materialwahl („graue Energie“).

Die Entscheidung für KfW 40 QNG bedeutet damit nicht nur einen Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen, sondern sorgt auch für langfristig reduzierte Betriebskosten und eine höhere Wertstabilität der Immobilie.

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: sozialer Hebel für Klimaschutz

Unter dem Stichwort „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ gibt es spezielle Programme, welche bezahlbares und trotzdem klimagerechtes Bauen ermöglichen. Die Zielsetzung: den Bau von preiswerten Wohnungen zu fördern, ohne Abstriche bei Klimaschutz und Effizienz zu machen. Dies trägt dazu bei, auch sozial schwächeren Gruppen Zugang zu nachhaltigem, klimafreundlichem Wohnraum zu sichern und die Klimaziele im Gebäudesektor insgesamt zu erreichen.

FAQ – häufige Fragen zu klimafreundlicher Neubau

  1. Was ist für Kommunen besonders zu beachten? Kommunen erhalten spezifische Beratungsdienstleistungen und Zugang zu individuell zugeschnittenen Tools, etwa zur Planung kosteneffizienter und nachhaltiger Nichtwohngebäude.
  2. Was bedeutet Klimafreundlicher Neubau 297/298? Die Nummern bezeichnen die jeweiligen KfW-Programme: 297 für selbstgenutzte Neubauten, 298 für Neubauten zur Fremdnutzung (Vermietung).
  3. Wie steht es um die Förderung klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Kommunen (KfW 499)? Auch Nichtwohngebäude – etwa Kitas, Schulen oder Rathäuser – können mit Mitteln aus dem KfW-Programm 499 gefördert werden, sofern sie die definierten Klimaschutz-Kriterien erfüllen.

Fazit und Ausblick

Angesichts der ambitionierten Klimaziele und der gesellschaftlichen Bedeutung zukunftsfähigen Wohnraums kommt dem klimafreundlichen Neubau eine Schlüsselrolle zu. Förderprogramme wie die KfW-Programme 297, 298 und 499 sowie das Qualitätsmanagement über das QNG sorgen für verbindliche Standards, geprüfte Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Anreize. Damit wird nicht nur das Klima geschützt, sondern auch die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wohnungs- und Gebäudesektors gesichert – wie die Prognos-Studie nachdrücklich betont.

Quellen: KfW; „GEG Baupraxis“; www.baulinks.de