Die Musterbauordnung (MBO): Was das zentrale Regelwerk im Bauwesen regelt
04.08.2025 | S.Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Die Musterbauordnung (MBO) dient als wichtiger Orientierungsrahmen für die Bauordnungen der Bundesländer in Deutschland. Sie legt die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Barrierefreiheit und nachhaltiges Bauen fest. Aktuelle Neuerungen stärken insbesondere den Klimaschutz und die Sicherheit auf Baustellen. Was genau regelt die Musterbauordnung? Welche Bedeutung hat sie im Baurecht? Und was sind Aufenthaltsräume nach Musterbauordnung?
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Musterbauordnung (MBO) im Baurecht?
- Was ist in der Musterbauordnung (MBO) geregelt?
- Aktuelle Musterbauordnung
- Ist die Musterbauordnung verpflichtend?
- Musterbauordnung Brandschutz: zentrale Schutzanforderungen
- Musterbauordnung Gebäudeklassen: System der Brandschutzanforderungen
- Was sind Aufenthaltsräume nach Musterbauordnung?
- Fazit: die Musterbauordnung als Orientierung für die Bauordnung in Deutschland
Was ist die Musterbauordnung (MBO) im Baurecht?
Mit der Musterbauordnung (MBO) sollen die dem Landesrecht unterliegenden Landesbauordnungen vereinheitlicht werden. Die Musterbauordnung wird ständig von der Bauministerkonferenz, in der alle Länder vertreten sind, aktualisiert. Die Bauordnungen der Länder basieren auf der Musterbauordnung; sie enthalten im Großen und Ganzen übereinstimmende Regelungen, Unterschiede gibt es nur in Details.
Was ist in der Musterbauordnung (MBO) geregelt?
Die Musterbauordnung ist kein Gesetz. Vielmehr regelt sie als Bauordnungsrecht die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Die Regelungen der Musterbauordnung beziehen sich in erster Linie auf die Bebauung, insbesondere:
- Freihaltung von Abstandsflächen: die Flächen vor Bauwerken, die von Bebauung freizuhalten sind
- Stellplätze: KFZ-Stellplätze außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen
- Brandschutz: Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzes
- Standsicherheit: Sicherheit gegen den Einsturz baulicher Anlagen
- Flucht- und Rettungswege: Bei einem Rettungsweg geht es um den Zugang für Einsatzkräfte, der für Brandbekämpfung, Rettung oder Verletztenbergung stets freigehalten werden muss. Bei einem Fluchtweg geht es darum, dass sich die Bewohner oder Besucher aus einem Gebäude selbst in Sicherheit bringen können.
- Ver- und Entsorgung, insbesondere Entwässerung des Grundstücks: Entwässerung meint hierbei neben der natürlichen Entwässerung das gezielte Abführen von Wasser durch künstliche und natürliche Einrichtungen.
- Sicherheit von Baustelle und Bauwerk: die Abwendung von Gefahren für Leib und Leben, die Vermeidung von Schäden an fremden Sachen und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Aktuelle Musterbauordnung
Die Musterbauordnung in der Fassung November 2022 wurde zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 23./24. November 2023. Die einzelnen Versionen sind auf der Webseite der Bauministerkonferenz veröffentlicht.
Die Musterbauordnung bringt Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.
Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.
Für Planer und Errichter sind die verschärften Vorschriften für Baustellensicherungen wichtig:
- Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und
- Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden.
- Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.
Die geänderte Musterbauordnung bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften.
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Ist die Musterbauordnung verpflichtend?
Die Musterbauordnung ist nicht rechtsverbindlich und stellt kein Gesetz dar. Im Gegensatz zu den Landesbauordnungen dient sie lediglich als Orientierungsrahmen für die Bauordnungsgesetzgebung der Länder. Die MBO ist eine Muster-Verordnung im Sinne eines Gesetzes, das grundsätzliche Vorschriften für Bau und Nutzung von Gebäuden bestimmt und Grundlagen für die Landesbauordnungen der Bundesländer liefert.
Die eigentliche Rechtsverbindlichkeit entsteht erst durch die Umsetzung in die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer. Diese setzen die Vorgaben der Musterbauordnung auf Länderebene um und haben verbindlichen Charakter. Dabei können die Bundesländer von der Musterbauordnung abweichen, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Einige Bundesländer haben bereits ihre LBOen entsprechend aktualisiert. Dazu gehören:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
Musterbauordnung Brandschutz: zentrale Schutzanforderungen
Der Brandschutz nimmt in der Musterbauordnung eine zentrale Stellung ein. Paragraph 14 der Musterbauordnung definiert die grundlegenden Schutzziele:
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind“.
Die übergeordneten Schutzziele umfassen:
- Vorbeugen der Entstehung eines Brandes
- Verhindern der Ausbreitung von Feuer und Rauch
- Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren
- Sicherstellen wirksamer Löscharbeiten
Für den Funktionserhalt an Kabelanlagen sind besonders die Paragraphen 3, 14 und 40 Abs. 1 Musterbauordnung von Bedeutung. Paragraph 40 Abs. 1 Musterbauordnung regelt beispielsweise, dass Leitungen durch raumabschließende Bauteile mit vorgeschriebener Feuerwiderstandsfähigkeit nur hindurchgeführt werden dürfen, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lange nicht zu befürchten ist.
Musterbauordnung Gebäudeklassen: System der Brandschutzanforderungen
Die Gebäudeklassen bilden das Herzstück des brandschutztechnischen Systems der Musterbauordnung. In Paragraph 2 Abs. 3 der MBO sind fünf Gebäudeklassen definiert, die als Grundlage für die unterschiedlichen Brandschutzanforderungen dienen:
-
Gebäudeklasse 1:
a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude - Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
- Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m
- Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²
- Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Was sind Aufenthaltsräume nach Musterbauordnung?
Aufenthaltsräume sind nach Paragraph 2 der Musterbauordnung als „Räume definiert, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind“. Sie müssen nach Paragraph 47 Musterbauordnung eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben (im Dachraum mindestens 2,20 m über der Hälfte der Netto-Raumfläche). Diese Definition gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie für Aufenthaltsräume im Dachraum.
Typische Aufenthaltsräume umfassen:
- Wohnräume und Schlafzimmer
- Küchen
- Büro- und Verkaufsräume
- Werk- oder Sporträume bei regelmäßiger Nutzung
- Geschäfts- und Gaststättenräume
- Unterrichts- und Versammlungsräume
Keine Aufenthaltsräume sind dagegen:
- Lager-, Abstell- und Sanitärräume
- Räume mit Nebenfunktionen
- Flure und Treppenhäuser
- Garagen und Heizräume
Fazit: die Musterbauordnung als Orientierung für die Bauordnung in Deutschland
Die Musterbauordnung (MBO) bildet das zentrale Leitbild für die Bauordnungen der deutschen Bundesländer und sorgt für weitgehende Vereinheitlichung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Brandschutz und Barrierefreiheit. Sie ist selbst kein Gesetz, sondern dient als nicht bindende Orientierung, deren Vorgaben erst durch Übernahme in die jeweiligen Landesbauordnungen rechtsverbindlich werden. Die aktuelle MBO setzt verstärkt auf nachhaltiges und barrierefreies Bauen sowie verschärfte Brandschutzstandards. Damit trägt sie wesentlich zur Qualitätssicherung und Zukunftsfähigkeit des deutschen Bauwesens bei.
Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr; www.dgwz.de;