Digitalpakt 2.0 – Deutschlands Weg zu digitalen Schulen?
14.01.2026 | M. Schöpf, T. Reddel – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Lange wurde über ihn verhandelt, nun steht er fest: der Digitalpakt 2.0. Als Nachfolger des Digitalpakt Schule investieren Bund und Länder bis 2030 fünf Milliarden Euro in die Digitalisierung der Schulen. Dabei soll es, anders als beim Vorgänger, weniger Bürokratie und einen größeren Fokus auf pädagogische Konzepte geben. Welche Maßnahmen für Schulen ermöglicht werden sollen und welche Punkte kritisiert werden.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Digitalpakt 2.0?
- Wann kommt der Digitalpakt 2.0? – Aktueller Stand
- Was beinhaltet der Digitalpakt 2.0?
- Herausforderungen und Kritik
- Fazit: Wie geht es jetzt weiter?
Was ist der Digitalpakt 2.0?
Der Digitalpakt 2.0 ist ein Investitionsprogramm, das die Digitalisierung an Schulen in Deutschland ausbauen soll. Es gilt als Fortsetzung des 2019 gestarteten Digitalpakt Schule, der 2024 auslief. Damals wurden unter anderem die aufwändigen bürokratischen Prozesse kritisiert, was nun mit dem neuen Programm vereinfacht werden soll.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD sind für den Digitalpakt 2.0 folgende Maßnahmen geplant:
- Ausbau von digitaler Infrastruktur und zuverlässiger Administration
- Anwendungsorientierte Lehrkräftebildung
- Digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung
- Selbst-adaptive, KI-gestützte Lernsysteme
- Digitalgestützte Vertretungskonzepte
- Ausstattung „bedürftiger“ Kinder mit Endgeräten
- Zweijährige Verlängerung des Abrechnungszeitraums für angefangene länderübergreifende Maßnahmen
Inhaltlich fokussiert sich die neue Vereinbarung auf effizientere Verfahren, die Weiterentwicklung digitaler Infrastrukturen und den Ausbau der technischen Ausstattung. Hinzu sollen mehr digitale Lernumgebungen und strukturierte Wartungsregelungen kommen. Mit all dem will der Pakt die Digitalisierung an Schulen in Deutschland vorantreiben und nachhaltiger gestalten.
Wie wird der Digitalpakt 2.0 finanziert?
Die fünf Milliarden Euro des Pakts werden jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Der Bund bezieht seine Mittel dabei vorrangig aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“.
Das Gesamtvolumen des Bundes wird wie folgt aufgeteilt:
- 2,25 Milliarden Euro für den Digitalpakt 2.0 zur Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur
- 0,25 Milliarden Euro für das Vorhaben „Digitales Lehren und Lernen“ (gemeinsame Initiative von Bund und Ländern)
Wann kommt der Digitalpakt 2.0? – Aktueller Stand
Aktuell befindet sich der Digitalpakt 2.0 im Unterzeichnungsverfahren, soll jedoch von 2026 bis 2030 gelten. Zudem beschlossen Bund und Länder, dass etwaige Maßnahmen rückwirkend bereits ab dem 1. Januar 2025 gelten sollen. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) begründete diese Entscheidung damit, „Anschlussfinanzierungen von Geräten und Infrastruktur sicherzustellen“.
Der vorangegangene Digitalpakt Schule lief im Mai 2024 aus. Wie dessen Fortsetzung konkret aussehen soll, wurde auf der Bildungsministerkonferenz am 18. Dezember 2025 final beschlossen. Bis dahin gab es unter anderem noch einige Unstimmigkeiten bei der Finanzierung vonseiten der Länder und ihrer Anrechenbarkeit.
Wann läuft der Digitalpakt 2.0 aus?
Der Digitalpakt 2.0 endet am 31. Dezember 2030. Somit umfasst er eine Finanzierung für sechs Jahre, sofern die Mittel rückwirkend ab 2025 genutzt werden können.
Was beinhaltet der Digitalpakt 2.0?
Die insgesamt fünf Milliarden Euro von Bund und Ländern sollen insbesondere für folgende Zwecke genutzt werden:
- Digitale Ausstattung und IT-Infrastruktur: WLAN, Endgeräte und digitale Plattformen
- Schul- und Unterrichtsentwicklung: Integration digitaler Medien in den Unterricht
- Digitales Lehren und Lernen: Initiative von Bund und Ländern zur Stärkung der Medienkompetenz und Qualifizierung von Lehrpersonal sowie der Schülerinnen und Schüler
→ Die Qualifizierung der Lehrkräfte wird regelmäßig im Rahmen spezieller dienstlicher Beurteilungen geprüft. Allerdings gibt es je nach Bundesland andere Anforderungen an die Qualifikation des Lehrpersonals und ihrer Überprüfung.
Mithilfe der geplanten Investitonen des Digitalpakts wollen die Beteiligten folgende Bereiche stärken:
- Digitale Ausstattung: WLAN, Tablets, digitale Tafeln und Lernplattformen als künftiger Standard.
- Individuelles Lernen: Digitale Tools für differenzierte Lernprozesse und standortunabhängige Förderung der Schülerinnen und Schüler.
- Bildungsgerechtigkeit: Gewährleisteter Zugang zu modernen digitalen Mitteln an allen Schulen – unabhängig vom Wohnort.
- Vorbereitung auf die Arbeitswelt: Frühzeitige Schulung der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit digitalen Technologien als Vorbereitung auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts.
Ein weiteres Ziel des Digitalpakt 2.0 ist der Bürokratieabbau hinter den notwendigen Prozessen. Im ersten Pakt mussten die antragstellenden Schulträger teils komplexe Antragsverfahren durchlaufen. Das will der Nachfolger nun ändern, indem die Schulträger künftig pauschalierte Zuweisungen erhalten können. Vorher mussten die Schulen zunächst ein technisch-pädagogisches Konzept ausarbeiten und an den Schulträger weiterleiten, der mehrere Anträge sammelte, sie als Förderantrag beim Land einreichte und nach weiterer Prüfung eine Zu- oder Absage bekam. Erst danach konnten konkrete Gelder genutzt und etwa neue technische Aussattung beschafft werden.
Darüber hinaus erneuert der Digitalpakt 2.0 die Förderung länderübergreifender Vorhaben. Demnach können sich nun zwölf Länder zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen und finanzielle Mittel aus einem geteilten Pool nutzen.
Digitalpakt Schule vs. Digitalpakt 2.0
Welche Unterschiede die beiden Förderprogramme ausmachen, zeigt folgende Tabelle:
| Digitalpakt Schule (2019–2024) | Digitalpakt 2.0 (2026-2030) | |
| Finanzvolumen | 6,5 Milliarden Euro (inklusive Zusatzprogrammen) | 5 Milliarden Euro (je 2,5 Milliarden von Bund und Ländern) |
| Zielsetzung | Digitalisierung der Schul-Infrastruktur (Hardware, WLAN) | Ganzheitlicher Ansatz: Infrastruktur, Unterrichtsentwicklung und Lehrerfortbildung |
| Finanzierung | Hauptsächlich durch den Bund | 50:50 Beteiligung von Bund und Ländern |
| Handlungsfelder | Primär Hardware und Infrastruktur | Drei Säulen: Infrastruktur, Schul-/Unterrichtsentwicklung, digitales Lehren und Lernen |
| Pädagogischer Fokus | Kaum, eher technikgetrieben | Deutlich mehr Fokus auf pädagogische Konzepte und Medienkompetenz |
| IT-Support und Wartung | Oft unberücksichtigt | Kritischer Punkt, wird im 2.0 stärker diskutiert (zum Beispiel dauerhafte Finanzierung) |
| Umsetzung | Häufige Kritik an Bürokratie, langsame Mittelvergabe | Vereinfachung der Verfahren und klare Zuständigkeiten angestrebt |
| Begleitforschung | Kaum berücksichtigt | 250 Millionen Euro für Forschung und anwendungsnahe Konzepte vorgesehen |
Der Vergleich zeigt, dass die grundlegenden Ideen und Ziele unverändert bleiben: es geht um eine bessere digitale Infrastruktur der Schulen und Förderung der Kinder. Auch dass die Schulträger und nicht die einzelnen Schulen als Antragsteller gelten sowie das Konzept, welches über fünf beziehungsweise sechs Jahre geht, bleiben in den Grundzügen konstant. Geändert haben sich hingegen die forcierten Handlungsfelder, das Ziel zur Vereinfachung von Verfahren und ein stärkerer Fokus auf die Forschung.
Herausforderungen und Kritik
Wie bereits beim Vorgängerprojekt wird auch der DigitalPakt 2.0 kritisch begleitet. Die häufigsten Problemfelder sind demnach:
- Bürokratie: Komplexe Förderanträge und uneinheitliche Vergabeverfahren behindern den schnellen Abruf von Mitteln.
- Ungleichheit: Die förderalen Regelungen des Bildungswesen behindern eine flächendeckend gerechte Umsetzung.
- IT-Support: Viele Schulen verfügen weiterhin nicht über eigenes technisches Personal. Lehrkräfte übernehmen oft zusätzlich Aufgaben der Systemadministration.
- Fehlende Dauerfinanzierung: Das neue Förderprogramm ist wieder in zeitlich begrenzt, obwohl die Digitalisierung als Daueraufgabe gilt.
Fazit: Wie geht es jetzt weiter?
Nach langen Debatten gibt es mit dem Digitalpakt 2.0 bis 2030 weitere finanzielle Unterstützung für die Länder. Allerdings übernimmt der Bund im Vergleich zum ersten Digitalpakt deutlich weniger Fördermittel. Trotzdem erhalten die Länder zumindest für die kommenden Jahre mehr Planungssicherheit, um die Digitalisierung von Unterricht, Raumausstattung und Co. voranzutreiben.
Inwieweit der angestrebte Bürokratieabbau gelingt und die vorhandenen Defizite bei der Digitalisierung beseitigt werden, bleibt abzuwarten. Fest steht in jedem Fall, dass die Schulen und ihre Schulträger weiterhin dafür verantwortlich sind, ihre digitale Infrastruktur auszubauen. Dabei unterstützen zum Beispiel entsprechende Arbeitshilfen, Merkblätter und Schulungen der Lehrkräfte.
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Quellen: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Bundesministerium Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Deutsches Schulportal, tagesschau.de