Muster: Datenschutzerklärung nach DSGVO
29.06.2018 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

Nachdem die Europäische Datenschutzgrundverordnung seit dem 25. Mai 2018 verpflichtend anzuwenden ist, müssen Internetseiten- und Shop-Betreiber die Datenschutzerklärung auf ihrer Homepage nach den neuen Anforderungen der DSGVO gestalten. Doch was muss sie mindestens enthalten?
Diese Informationen muss die Datenschutzerklärung enthalten
Unternehmen, die im Rahmen ihres Webangebots auch personenbezogene Daten verarbeiten, müssen ihre Datenschutzerklärung gemäß Art. 12 bis 14 DSGVO anpassen. Dabei sind folgende Angaben verpflichtend zu machen:
Allgemeine Informationen
- Name und Adresse des Verantwortlichen; falls vorhanden: Angaben zu seinem Vertreter
- Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
- Hinweis auf Betroffenenrechte
- Beschwerderecht
Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten
- Zugriffsdaten / Server-Logfiles
- Cookies
- Einbindung von fremden Inhalten
- Social-Plugins
Quelle: „Dokumentenmappe: Datenschutz für Internetauftritt & Online-Shop“