500-Milliarden-Programm: das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität im Überblick
31.10.2025 | S. Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stellt der Bund bis zu 500 Milliarden Euro für die Modernisierung Deutschlands bereit. Das im Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz ermöglicht Investitionen in Verkehr, Energie, Bildung und Gesundheit bis 2036. Ziel ist die Klimaneutralität bis 2045. Während die parlamentarische Kontrolle und ein Expertenbeirat Transparenz sichern sollen, äußern Bundesrechnungshof und Ökonomen Zweifel an der tatsächlichen Zusätzlichkeit der geplanten Investitionen. Mehr dazu, lesen Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität – was ist das?
- Wie hoch ist das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität?
- Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Gesetz: Schuldenbremse und Kritik
- Fazit zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität – was ist das?
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) ist ein vom deutschen Bund eingerichtetes Finanzinstrument, das zusätzliche Investitionen in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zwölf Jahren ermöglichen soll. Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) wurde am 2. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2025 I Nr. 230 verkündet und ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Ziel des Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Das Hauptziel des Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ist die Modernisierung Deutschlands und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. So sollen strukturelle Defizite behoben und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gestärkt werden mit Investitionen in:
- Verkehrsinfrastruktur (zum Beispiel Sanierung von Bahnstrecken, Straßen, Brücken)
- Bildung und Digitalisierung (zum Beispiel Schulen, Kitas, digitale Bildung)
- Gesundheit (zum Beispiel Krankenhausinfrastruktur)
- Energieinfrastruktur (zum Beispiel Ausbau erneuerbarer Energien)
- Forschung und Entwicklung
- Wohnungsbau und Sportstätten
Die Umsetzung erfolgt durch die jeweiligen Bundesministerien. Der Wirtschaftsplan wird jährlich vom Bundestag beschlossen, was eine kontinuierliche parlamentarische Kontrolle gewährleistet. Der Unterausschuss Haushalt begleitet die Umsetzung.
Um Effizienz sicherzustellen, hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil im September 2025 einen Investitions- und Innovationsbeirat beim Bundesministerium der Finanzen einberufen. Dieser setzt sich aus Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften und Kommunalpolitik zusammen und wird halbjährlich Monitoringberichte über den Investitionsfortschritt vorlegen.
Wie hoch ist das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität?
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Gesetz umfasst eine Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro über einen Zeitraum bis Ende 2036. Die Gesamtsumme gliedert sich in drei Säulen:
- 100 Milliarden Euro für die Bundesländer nach festgelegten Quoten,
- 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit jährlich zehn Milliarden Euro für zehn Jahre, und
- 300 Milliarden Euro für Bundesinvestitionen in der Ausgabenzuständigkeit des Bundes.
Brandenburg erhält etwa drei Milliarden Euro, wovon 1,5 Milliarden Euro direkt an die Kommunen fließen. Weitere 460 Millionen Euro sind für die Krankenhausreform vorgesehen, 40 Millionen Euro für Digitalisierung und KI-Anwendungen.
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
Für 2025 sieht bzw. sah der Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität Gesetz Ausgaben in Höhe von rund 37,2 Milliarden Euro vor, weitere 84,8 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigungen für kommende Jahre. Der Wirtschaftsplan wurde als Anlage zum Einzelplan 60 im Rahmen des Haushaltsgesetzes festgestellt.
- Für Verkehrsinfrastruktur sind 11,7 Milliarden Euro vorgesehen, 2,5 Milliarden Euro allein für die Erhaltung von Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen.
- Für klimafreundliches Bauen wurden 243,5 Millionen Euro veranschlagt.
- Zehn Milliarden Euro fließen als erste Tranche an den Klima- und Transformationsfonds.
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Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Gesetz: Schuldenbremse und Kritik
Eine zentrale Frage ist die Vereinbarkeit mit der Schuldenbremse. Die Kredite aus dem Sondervermögen werden nicht auf die reguläre Schuldengrenze angerechnet, da Artikel 143h GG eine Ausnahme schafft. Dies war verfassungsrechtlich notwendig, da die Infrastrukturdefizite mit Mitteln des regulären Bundeshaushalts nicht zu bewältigen waren.
Der Bundesrechnungshof und Ökonomen haben jedoch Zweifel an der tatsächlichen Zusätzlichkeit der Investitionen geäußert. Das ifo-Ökonomenpanel vom 14. Oktober 2025 zeigt, dass nur etwa 47 Prozent der Mittel tatsächlich zusätzliche Investitionen darstellen. Die Einschätzungen reichen von 20 Prozent bis über 60 Prozent.
Fazit zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) ist ein wichtiger Schritt in Richtung Modernisierung und klimafreundliche Transformation Deutschlands. Mit einer Investitionssumme von bis zu 500 Milliarden Euro bis 2036 schafft es den finanziellen Rahmen, um zentrale Zukunftsaufgaben – von Verkehr über Energie bis Bildung – strukturiert anzugehen.
Durch die jährliche parlamentarische Kontrolle und den neuen Investitions- und Innovationsbeirat wird Transparenz und Effizienz in der Mittelverwendung angestrebt. Gleichwohl bleibt die Frage der tatsächlichen Zusätzlichkeit der Investitionen ein kritischer Punkt, wie auch der Bundesrechnungshof und Ökonomen betonen.
Ob das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität langfristig seine Ziele – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 – erfüllen kann, hängt wesentlich von einer konsequenten Umsetzung und einer strengen Erfolgskontrolle ab.
Quellen: Bundesfinanzministerium; gesetze-im-internet.de;