TA Luft: Anforderungen und Immissionsschutz-Richtlinien für technische Anlagen
19.03.2026 | FMC / S. Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Die TA Luft stellt Betreiber technischer Anlagen vor umfangreiche Anforderungen im Immissionsschutz: Verschärfte Emissionsgrenzen, erweiterte Anwendungsbereiche und zusätzliche Vorgaben erfordern eine genaue Prüfung der eigenen Anlagen. Wie hoch ist der Staubgrenzwert in der TA Luft? Wie hoch ist der Grenzwert für Formaldehyd in der TA Luft? Der Beitrag zeigt, welche Regelungen der TA Luft relevant sind und wo konkreter Handlungsbedarf besteht.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die TA Luft?
- Für welche Anlagen gilt die TA Luft?
-
Welche Stoffe fallen unter die TA Luft?
3.1 Wie hoch ist der Grenzwert für Formaldehyd in der TA Luft? - Wie hoch ist der Staubgrenzwert in der TA Luft?
Was ist die TA Luft?
Der Begriff TA Luft steht für die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Dabei handelt es sich um die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Sie zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:
- Sie zielt auf eine Verringerung von Emissionen und schädlicher Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen allgemein ab.
- Die Vorschrift schafft als zentrales Regelwerk die Arbeitsgrundlage für bundesweit mehr als 50.000 technische Anlagen.
- Sie ist bei Beantragung, Genehmigung, Betrieb und Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen zu beachten.
- Die TA Luft enthält Grundsätze, die auch für genehmigungsfreie Anlagen anwendbar sind.
- Sie schützt die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vor unverhältnismäßig hoher Luftverunreinigung.
- Sie leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz allgemein.
Die aktuelle TA Luft 2021, die im Dezember 2021 in Kraft getreten ist, bringt die Fassung aus dem Jahr 2002 auf den aktuellen Stand. So berücksichtigen bundesweit gültige Vorschriften nun auch einige EU-Vorgaben sowie den zwischenzeitlichen Fortschritt der Technik.
Was sagt die TA Luft aus?
Mit der neuen technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) haben sich seit Inkrafttreten 2021 die Vorgaben für technische Anlagen maßgeblich verschärft. Zentral sind bei der TA Luft nun die Emission und Immission von Luftschadstoffen wie Feinstaub oder Stickstoffoxiden. Doch der Immissionsschutz beinhaltet darüber hinaus auch Regelungen im Hinblick auf Geruchsemissionen (GIRL). Zudem werden teils bereits gültige EU-Vorgaben in nationales Recht übertragen.
Wann ist die neue TA Luft in Kraft getreten?
Die neue TA Luft ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Das ist der dritte Monatserste nach Veröffentlichung der Neufassung am 31. August 2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) - Ausgabe Nr. 48-54/2021.
Beschlossen hatte das Bundeskabinett die Novellierung der TA Luft bereits am 16. Dezember 2020. Die Zustimmung durch den Bundesrat ist am 28. Mai 2021 erfolgt. Das Bundeskabinett stimmte den weitreichenden Änderungswünschen des Bunderates am 23. Juni 2021 zu.
Die neu verabschiedete Fassung berücksichtigt bereits zahlreiche Einzeländerungen und entsprechende Anpassungen an den zwischenzeitlichen Stand der Technik. Ein entsprechender Entwurf zur Novellierung der TA Luft hat bereits im Jahr 2017 zur Diskussion gestanden, also schon während der letzten Legislaturperiode.
Für welche Anlagen gilt die TA Luft?
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Ab der Novellierung der TA Luft 2021 gelten die Vorgaben zum Immissionsschutz in der Praxis nicht mehr ausschließlich für nach dem BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen. (Bild: © endostock – stock.adobe.com) |
Nach Angaben des Bundesrates gilt die TA Luft für rund 50.000 technische Anlagen. Dies betrifft in erster Linie nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtige Anlagen wie in Paragraph 1 der vierten Verordnung definiert. Im Rahmen der erneuerten Immissionsschutz-Richtlinien geht es hier um den Schadstoffausstoß von Anlagen in zum Beispiel folgenden Bereichen:
- Behandlung und Verwertung von Abfällen
- chemischer Industriewerke
- der Erzeugung von Metallen und Baustoffen, etwa Zement
- Tierhaltung
- Nahrungsmittelindustrie
Die Novellierung der TA Luft 2021 weitete jedoch den Wirkungsbereich entsprechender Immissionsschutz-Richtlinien aus. Sie gelten nun auch für Anlagen, die in dieser Form noch keiner Regelung unterlagen.
Dazu zählen unter anderem technische Anlagen mit dem Fokus auf
- Biogas
- Holzpellets
- Häckseln und Schreddern.
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Welche Stoffe fallen unter die TA Luft?
Als bundesweit gültige Verwaltungsvorschrift umfasst die neue TA Luft mehr als 550 Seiten. Konkrete Anforderungen enthält sie zu nahezu allen Luftschadstoffen, die von Industrieanlagen in die Luft gelangen können.
Dazu zählen beispielsweise folgende Stoffe:
- Staub und Feinstaub
- Ammoniak
- Stickstoffoxide
- Schwefeldioxid
- organische Luftschadstoff-Verbindungen
- Quecksilber
- Dioxine und Furane
- krebserregende Stoffe (Karzinogene)
- Stoffe, die Mutationen im Erbgut auslösen können (Mutagene)
- reproduktionstoxische Stoffe (Teratogene)
Eine zentrale Rolle nimmt im Rahmen der neuen TA Luft die Emission von Schadstoffen ein,
- von denen ein besonders hohes Risiko ausgeht, und
- die einen großen Einfluss auf Umwelt- und Gesundheitsschutz haben.
Damit ergeben sich mit den Neuerungen von 2021 zusätzlich
- neue Vorgaben zum Schutz der Anwohner vor störenden Gerüchen sowie
- verschärfte Filtervorgaben für die Abluft in Tierhaltungsanlagen mit mehr als 1.500 Mastschweinen oder über 30.000 Mast-Hähnchen (Ammoniak und Feinstaub).
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Seit der Novellierung der TA Luft von 2021 gelten beim Immissionsschutz zusätzliche Auflagen zur Geruchsemission zum Schutz von Anwohnern. (Bild: © Monika Wisniewska – stock.adobe.com) |
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Wie hoch ist der Grenzwert für Formaldehyd in der TA Luft?
Gemäß TA Luft dürfen die Abgasemissionen von Formaldehyd weder einen Massenstrom von 12,5 g pro Stunde noch eine Konzentration von 5 mg/m³ überschreiten. Wenn diese Grenzwerte nur mit unverhältnismäßigem technischem oder finanziellem Aufwand eingehalten werden können, müssen die Emissionen im Einzelfall dennoch so weit wie möglich reduziert werden – unter Beachtung des Grundsatzes der Emissionsminderung.
Wie hoch ist der Staubgrenzwert in der TA Luft?
Die TA Luft nennt im Bereich der staubförmigen Emissionen mehrere Werte und Angaben:
Allgemeiner Staubgrenzwert (Gesamtstaub)
Der allgemeine Emissionsgrenzwert für Gesamtstaub wurde im Rahmen der Überarbeitung deutlich reduziert. Statt der zuvor geltenden 20 mg/m³ aus der TA Luft 2002 gilt nun ein Grenzwert von 10 mg/m³. Diese Halbierung verschärft die Anforderungen an Filter- und Anlagenstandards erheblich.
Grenzwerte für gefährliche Staubarten (Stoffklassen)
| Kategorie | Beispielstoffe | Massenstromgrenze | Massenkonzentration |
| Beispielstoffe | Feinstaub | 10 mg/m³ | |
| Staubklasse I | Quecksilber‑ und Thalliumverbindungen | 0,05 g/h | 0,01 mg/Nm³ |
| Staubklasse II | Blei, Nickel, Kobalt | 2,5 g/h | 0,5 mg/Nm³ |
| Staubklasse III | Antimon, Chrom, Fluoride, Kupfer, Zinn | 5 g/h | 1 mg/Nm³ |
Quellen: „TA Luft 2021: Praxisnahe Kommentierung der neuen Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft“, „Immissionsschutz in der Praxis: Anforderungen von BImSchG, BImSchV und TA Luft rechtssicher umsetzen“, bundesrat.de, bmu.de
