Entsiegelung von Flächen: neuer Leitfaden für Kommunen erschienen
10.02.2026 | L. Gschnitzer – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Täglich werden in Niedersachsen mehrere Hektar Boden für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht. Rund die Hälfte davon wird versiegelt. Das Problem: Versiegelte Böden verlieren ihre natürlichen Funktionen und verschärfen die Folgen des Klimawandels. Ein neuer Leitfaden des Landes Niedersachsen unterstützt nun Kommunen landesweit dabei, Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen. Was genau steht im Leitfaden und wie lassen sich Entsiegelungsmaßnahmen finanzieren?
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Entsiegelung von Flächen?
- Was bedeutet der neue Leitfaden „Entsiegelung in der Klimaanpassung“?
- Wie viel kostet die Entsiegelung einer Fläche?
- Welche Förderung gibt es für die Entsiegelung von Flächen?
Was ist Entsiegelung von Flächen?
Entsiegelung von Flächen bedeutet, versiegelte Böden umzubauen oder zu entfernen, um die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen.
Dabei werden zwei Arten unterschieden:
- Bei der Vollentsiegelung werden die bestehenden Bodenversiegelungen komplett entfernt (zum Beispiel Sperr- und Deckschichten, Fremdmaterialien und vorhandene Verdichtungen).
- Bei der Teilentsiegelung hingegen wird die Bodenversiegelung nur teilweise entfernt. Es gibt drei verschiedene Maßnahmen, um dies umzusetzen:
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Art der Teilentsiegelung |
Was wird gemacht? |
Beispiel |
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Teilflächenentsiegelung |
Nur Teile einer Fläche werden entsiegelt |
Auf einem großen Platz werden Teilbereiche entsiegelt und mit Bäumen bepflanzt |
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Belagswechsel |
Meist stark versiegelte Beläge werden durch wasserdurchlässige Beläge ersetzt |
Parkflächen werden mit versickerungsfähigen Rasengittersteinen gestaltet |
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Funktionale Entsiegelung |
Regenwasser wird nicht in die Kanalisation abgeleitet, sondern vor Ort versickert oder zwischengespeichert |
Versickerungsanlagen wie Rigolen oder Mulden |
Welche Flächen eignen sich für Entsiegelung?
Grundsätzlich können alle versiegelten Flächen entsiegelt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Entsiegelung von Verkehrsflächen: zum Beispiel Parkplätze, Gehwege oder öffentliche Plätze
- Entsiegelung von Pflaster: zum Beispiel Belagswechsel von dicht verfugtem Pflaster zu versickerungsfähigen Belägen
- Schwammstadt: Grünflächen statt Asphalt und Beton nehmen Regenwasser wie ein Schwamm auf, speichern es oder lassen es versickern
Was bedeutet der neue Leitfaden „Entsiegelung in der Klimaanpassung“?
Maßnahmen zur Bodenentsiegelung helfen dabei, die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen. Doch wie lassen sich diese in der Praxis konkret umsetzen?
Um niedersächsische Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einen Leitfaden veröffentlicht.
Der Leitfaden „Entsiegelung in der Klimaanpassung“ entstand im Rahmen des Projekts „KliBoG“ (Klimaanpassung Boden und Grundwasser). Dieses wird seit 2022 mit rund 2,25 Millionen Euro vom Land Niedersachsen über das Niedersächsische Kompetenzzentrum Klimawandel gefördert. Die Projektlaufzeit beträgt fünf Jahre.
Inhalt des Leitfadens
Der Leitfaden Teil A informiert darüber, wie Flächen fachgerecht entsiegelt werden. Er gliedert sich in folgende Bereiche:
- Fachliche Grundlagen: Was ist Versiegelung und Entsiegelung? Welche Entsiegelungsarten gibt es? Welche Effekte haben Entsiegelungsmaßnahmen?
- Rechtliche Grundlagen: Welche Gesetze, Verordnungen und Normen sind bei der Umsetzung zu beachten?
- Umsetzung: Ein 5-Phasen-Modell von der Projektentwicklung über Planung bis zur Nachsorge
Zudem ist ein Teil B mit praxisnahen Inhalten geplant. Dieser soll Methoden zur Erfassung und Bewertung von Flächenversiegelung, Wirkung von Entsiegelungsmaßnahmen sowie Praxisbeispiele aus Niedersachsen enthalten. Ein Veröffentlichungsdatum steht bislang noch nicht fest (Stand: Februar 2026).
Entsiegelungskataster Niedersachsen
Während der Leitfaden die fachliche Grundlage bildet, liefert das Entsiegelungskataster Niedersachsen das digitale Werkzeug, um Entsiegelungspotenziale systematisch zu erfassen.
Nach § 19 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) ist dessen Nutzung verpflichtend. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Einheits- und Samtgemeinden erstmalig erfassen, für welche Flächen ihres Gebietes die Möglichkeit zur Bodenentsiegelung besteht.
Um die Gemeinden bei dieser Aufgabe zu unterstützen, entwickelt das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen eine zentrale Anwendung. Diese wird allen Gemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Wie viel kostet die Entsiegelung einer Fläche?
Wie viel die Entsiegelung einer Fläche kostet, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie der Größe der zu entsiegelten Fläche, der Art der Neugestaltung oder der Entsorgung von Altmaterial.
Der Leitfaden betont zudem, dass Entsiegelungsmaßnahmen meist kostspielig sind – vor allem bei technisch anspruchsvollen Projekten.
Welche Förderung gibt es für die Entsiegelung von Flächen?
Mit der Fördermaßnahme „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ unterstützen der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Finanzierung von Entsiegelungsmaßnahmen.
Die Förderung besteht aus mehreren Modulen, von denen zwei speziell für Entsiegelungsprojekte relevant sind:
- Modul D.1: Entsiegelungskonzepte erstellen
- Modul D.2: Flächen entsiegeln und die natürlichen Bodenfunktionen wiederherstellen
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Finanzschwache Kommunen erhalten 80 Prozent.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Eckdaten der beiden Module:
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Modul D.1 |
Modul D.2 |
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Zweck |
Entsiegelungskonzepte erstellen |
Konkrete Entsiegelungsmaßnahmen umsetzen |
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Voraussetzungen |
Qualifiziertes Personal erstellt Entsiegelungskonzept |
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Was wird gefördert? |
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Förderhöhe |
Bis zu 224.000 Euro:
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Bis zu 1 Mio. Euro |
So beantragen Sie die Förderung für Entsiegelungsvorhaben:
Die Anträge für beide Module stellen Sie direkt bei der KfW. Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Antragsverfahren und förderfähigen Kosten finden Sie bei der KfW unter „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“.