Waldbrandgefahr: Herausforderungen und strategische Ansätze für Kommunen
24.07.2025 | S.Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Waldbrände zählen zu den dynamischsten Gefahrenlagen, denen Kommunen in Zeiten des Klimawandels begegnen müssen. Dieser Fachbeitrag beleuchtet das Zusammenspiel aus Waldbrandgefahrenindex, strategischer Vorsorgeplanung und rechtssicherem Verwaltungshandeln bei Waldbrandgefahr. Praxisnahe Maßnahmen wie Löschwasserinfrastruktur, Früherkennungssysteme und klare Genehmigungsprozesse werden aufgezeigt. Der Beitrag bietet Entscheidungsträgern eine kompakte Grundlage, um Wälder, Bürger und Infrastruktur vor der Waldbrandgefahr wirksam zu schützen und kommunale Brandschutzkonzepte zukunftsfähig auszurichten.
Inhaltsverzeichnis
- Waldbrand Gefahrenstufen und ihre kommunale Relevanz
- Waldbrandgefahr: Planung und Durchführung der Standard-Einsatz-Regeln
- Strategische Ansätze zur kommunalen Waldbrand Vorsorge
- Wenn Waldbrandgefahr droht: Genehmigung von Veranstaltungen
- FAQ – häufige Fragen zu Waldbrandgefahr und kommunale Verantwortung
- Kommunale Verantwortung bei Waldbrandgefahr – ein Fazit
Waldbrand Gefahrenstufen und ihre kommunale Relevanz
Wie gefährlich ist ein Sommertag im Wald wirklich – und wer entscheidet, wann die Waldbrandgefahr so hoch steigt, dass die Alarmglocken läuten? Ein ausgeklügeltes Warnsystem des Deutschen Wetterdienstes bewertet täglich das Waldbrandrisiko und liefert die Grundlage für lebenswichtige Entscheidungen: Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes klassifiziert dabei die meteorologische Gefährdung in fünf Stufen. Diese Einstufung erfolgt täglich während der Waldbrandsaison vom 1. März bis 31. Oktober. Berücksichtigt werden Parameter wie Lufttemperatur, relative Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit und Niederschlagsmenge.
Die Waldbrandgefahrenstufen haben direkte Auswirkungen auf die kommunale Gefahrenabwehr:
- Stufe 1-2: grundlegende Präventionsmaßnahmen und Sensibilisierung der Bevölkerung
- Stufe 3: erhöhte Aufmerksamkeit und verstärkte Informationsarbeit der Behörden
- Stufe 4: mögliche Sperrung von Grillplätzen und Einleitung aktiver Überwachungsmaßnahmen
- Stufe 5: potenzielle Waldsperrungen und Aktivierung erweiterter Schutzmaßnahmen
Verbote und Maßnahmen bei Waldbrandstufe 3
Bei Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Gefahr) greifen folgende Verbote und Vorsichtsmaßnahmen, die für die kommunale Überwachung und Durchsetzung relevant sind:
- Rauchen: generell im Wald vom 1. März bis 31. Oktober verboten, bei Stufe 3 verstärkte Kontrollen
- Offenes Feuer: verboten im Wald und in einem Umkreis von 30 Metern bei Stufe 3
- Befahren trockener Vegetation: nur mit behördlicher Genehmigung gestattet
- Grillen: außerhalb ausgewiesener Grillplätze verstärkt kontrolliert
- Wegwerfen brennender Gegenstände: generell verboten, bei Stufe 3 erhöhte Aufmerksamkeit
→ Die Durchsetzung dieser Verbote obliegt den örtlichen Brandschutzbehörden und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Forstbehörden und Polizei.
Waldbrandgefahr: Planung und Durchführung der Standard-Einsatz-Regeln
Als erfolgreiches Planungsmittel und Hiflestellung haben sich die sog. Standard-Einsatz-Regeln, vor allem im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes entwickelt. Dabei soll, mittels grundlegend definierter Standards, ein Ablaufplan erstellt werden, der bei dem betreffenden Einsatzstichwort zur Bearbeitung herangezogen wird. Es handelt sich um eine Art To-Do-Liste, die für ein Szenario wie einen Waldbrand einen immer gleichen Ablauf definiert. So können Fehler in der Einsatzabwicklung, vor allem durch das Auslassen bestimmter Maßnahmen im Einsatzstress, vermindert und der Einsatzerfolg gesichert werden.
Fragenkatalog zur Erstellung der Standard-Einsatz-RegelnUm eine solche Standard-Einsatz-Regel für Ereignisse wie einen Waldbrand auf der Gemeindeebene zu erstellen, muss zunächst folgender Fragenkatalog zusammen mit den zuständigen Einsatzorganisationen abgearbeitet werden:
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Bei der Beantwortung dieser Fragen ist unter anderem eine Gefährdungsanalyse hilfreich: Dabei muss zunächst geprüft werden,
- welche Schadensereignisse,
- mit welchen Auswirkungen,
- in welcher Eintrittswahrscheinlichkeit
im Gemeindegebiet möglich sind. Zudem müssen die Führungskräfte der Einsatzorganisationen beteiligt werden. Nur so können die praktischen Erfahrungswerte einerseits, die bestehenden Planungen nach Einsatzstichworten andererseits in den Prozess mit einfließen. Doch je größer das Schadensereignis, umso weniger anwendbar sind standardisierte Abläufe. Allerdings lassen sich solche Standardregeln nicht nur für die unmittelbare Abarbeitung des Ereignisses selbst, sondern auch zur Sicherstellung von organisatorischen Abläufen in der Verwaltung oder im gemeindlichen Stab nutzen.
→ Da sich ein großer Schadensfall nie vollständig vorhersehen oder durchplanen lässt, sollten die Standard-Einsatz-Regeln vor allem als hilfreiche Orientierung und Ablaufplan zur Einhaltung von Standards verstanden werden – und weniger als eine universelle Lösung.
Strategische Ansätze zur kommunalen Waldbrand Vorsorge
Die kommunale Waldbrandvorsorge hat sich zu einem multidimensionalen Aufgabenfeld entwickelt, das eine systematische Herangehensweise an verschiedene Handlungsebenen erfordert. Die präventive Waldbrand Schutzplanung bildet das Fundament für alle weiteren Maßnahmen und umfasst eine umfassende Gefahrenanalyse der örtlichen Waldgebiete.
Die Entwicklung regionaler Waldbrandschutzpläne erfordert eine detaillierte Identifikation von Risikogebieten und Schutzwerten, die eine klare Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten ermöglicht. Diese Planungsebene bildet die Basis für operative Entscheidungen in Gefahrensituationen.
Die infrastrukturellen Schutzmaßnahmen stellen einen weiteren wesentlichen Baustein der kommunalen Waldbrandvorsorge dar:
- Die Schaffung und Unterhaltung von Löschwasserentnahmestellen ist die Basis für eine effektive Brandbekämpfung.
- Der Ausbau des befahrbaren Wegenetzes für Einsatzfahrzeuge ermöglicht es den Rettungskräften, schnell zu den Brandherden zu gelangen.
- Die Installation von Waldbrandfrüherkennungssystemen hat sich als besonders wirksame Maßnahme erwiesen, da sie eine frühzeitige Detektion von Bränden ermöglicht und somit die Ausbreitung auf größere Flächen verhindern kann.
Diese Systeme arbeiten zunehmend mit künstlicher Intelligenz und können durch die Analyse von Bilddaten und meteorologischen Parametern automatisch Alarm auslösen.
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Wenn Waldbrandgefahr droht: Genehmigung von Veranstaltungen
Selbst bei langanhaltender Trockenheit und sehr hoher Waldbrandgefahr ist es nicht einfach möglich, eine Veranstaltung ohne Weiteres zu verbieten, eine Genehmigung zu versagen oder eine bereits erteilte Genehmigung zu widerrufen. So besagt etwa der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass alle Menschen in vergleichbaren Situationen gleich behandelt werden müssen und eine Benachteiligung ohne sachlichen Grund unzulässig ist.
Versagung oder Widerruf der Genehmigung wegen Waldbrandgefahr
Soweit infolge einer längeren Hitzeperiode und ausbleibender Niederschläge eine erhöhte Wald- und Flächenbrandgefahr besteht, kann bei der Genehmigung auch größerer Veranstaltungen nicht davon ausgegangen werden, dass bei Durchführung der Veranstaltung (quasi als Automatismus) eine konkrete Gefahr eines solchen Brandes herrscht. Dies gilt auch im Hinblick auf mögliches fahrlässiges Verhalten von Veranstaltungsbesuchern.
Statt pauschal von einer Brandgefahr auszugehen, muss im Einzelfall konkret dargelegt werden, worin genau diese Gefahr besteht. Der Veranstalter soll dabei die Möglichkeit erhalten, durch geeignete Maßnahmen das Risiko so weit zu senken, dass nur noch das allgemeine Brandrisiko besteht und ein möglicher Brand schnell und wirksam bekämpft werden kann.
Konzept des Veranstalters nötig
Erst wenn dies nicht oder nicht ausreichend möglich ist oder der Veranstalter kein entsprechendes Konzept vorlegt, kann die Behörde die Veranstaltung verbieten bzw. die Genehmigung versagen. Dabei sind im Wald jedoch höhere Anforderungen an ein Konzept zu stellen als bei Veranstaltungen auf ortsnahen landwirtschaftlichen und anderen offenen Flächen.
FAQ – häufige Fragen zu Waldbrandgefahr und kommunale Verantwortung
Wo findet sich die aktuelle Waldbrandstufe?
Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe ist über mehrere offizielle Kanäle abrufbar:
- Deutscher Wetterdienst (DWD): Tägliche Aktualisierung der Waldbrandgefahrenkarten um 05:00 UTC
- Landesforstbehörden: Regionale Anpassungen und spezifische Warnungen
- Kommunale Webseiten: Lokale Informationen und Verhaltenshinweise
- Warn-Apps: Integration in bestehende Warnsysteme wie NINA des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Welche Gebiete sind von Waldbränden betroffen?
Laut WWF zählt Brandenburg zählt zu den am stärksten von Waldbränden gefährdeten Regionen Deutschlands. Besonders betroffen sind die Kiefernwälder südlich von Berlin. Die hohe Brandgefahr ergibt sich aus mehreren Faktoren: Das Bundesland ist besonders niederschlagsarm, die Böden bestehen überwiegend aus lockerem Sand, der kaum Wasser speichern kann, und der Waldanteil ist stark von Kiefern geprägt – oft in Form von Monokulturen.
Kiefern sind aufgrund ihres hohen Gehalts an Harzen und ätherischen Ölen besonders leicht entflammbar. Zudem trocknen sie schneller aus als Laubbäume, und in ihren Beständen herrschen höhere Temperaturen. Diese Bedingungen begünstigen eine rasche Ausbreitung von Bränden, sobald ein Feuer entsteht
Wer zahlt den Feuerwehreinsatz bei Waldbrand?
Wer den Feuerwehreinsatz bei einem Waldbrand zahlt, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt:
- Bei natürlichen Ursachen wie Blitzschlag: Die Kosten trägt in der Regel die öffentliche Hand, also die Kommune oder das Land, da kein Verursacher haftbar gemacht werden kann.
- Bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten (zum Beispiel weggeworfene Zigaretten, illegales Lagerfeuer): Der Verursacher muss die Kosten des Einsatzes tragen. Das kann schnell in die Tausende Euro gehen.
- Private Waldbesitzer müssen den Einsatz nicht bezahlen, sofern sie den Brand nicht selbst verursacht haben.
- In manchen Bundesländern gibt es Sonderregelungen, zum Beispiel wenn es sich um sogenannte überörtliche Hilfe handelt oder der Einsatz über längere Zeit andauert.
Kommunale Verantwortung bei Waldbrandgefahr – ein Fazit
Die kommunale Relevanz der Waldbrandgefahrenstufen zeigt sich nicht nur in präventiven Maßnahmen, sondern auch in der operativen Einsatzplanung und Krisenkommunikation. Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes bietet dabei eine fundierte, meteorologisch gestützte Entscheidungsgrundlage, die es Kommunen ermöglicht, flexibel und risikoadäquat zu handeln. Von Sensibilisierungskampagnen bis hin zu Waldsperrungen reichen die abgestuften Maßnahmen, die ab Stufe 3 zunehmend restriktiver werden.
Standardisierte Einsatzregeln und eine sorgfältige Vorsorgeplanung – inklusive Infrastrukturmaßnahmen wie Löschwasserzugang und Wegenetze – sichern die Handlungsfähigkeit im Ernstfall. Die enge Zusammenarbeit von Feuerwehren, Forst- und Ordnungsbehörden ist entscheidend, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und wirkungsvoll zu begegnen. Auch rechtlich komplexe Aspekte, etwa im Zusammenhang mit Veranstaltungsgenehmigungen, verdeutlichen die vielschichtige Verantwortung der Kommunen.
Insgesamt stellt die strukturierte Bewertung und Umsetzung von Maßnahmen auf Basis der Gefahrenstufen ein zentrales Instrument zur Stärkung der kommunalen Resilienz gegenüber Waldbränden dar.
Quellen: „Notfallplanung in Städten und Gemeinden“; Deutscher Wetterdienst; Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; WWF;