Warnwestenpflicht nach StVZO: Im europäischen Ausland kann das Nicht-Tragen der Warnweste teuer werden
03.07.2017 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Die Warnwestenpflicht jährt sich am 1. Juli 2017 zum dritten Mal. Seit 2014 ist es in Deutschland gemäß § 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Pflicht, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Gerade in der Urlaubszeit sollte zudem beachtet werden, dass die Warnwestenpflicht im europäischen Ausland weiter greift, als in Deutschland.Warnwestenpflicht gemäß StVZO: Das gilt in Deutschland
Die Warnwestenpflicht ist in § 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Für Deutschland gilt:
- In Autos, Lkw, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Bussen muss eine Warnweste mitgeführt werden.
- Es muss eine Warnweste im Fahrzeug vorhanden sein, unabhängig von der Anzahl der Mitfahrer.
- Die Warnweste kann die Farben orange, rot oder gelb haben.
- Die Warnweste muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
- In Deutschland muss die Weste nur mitgeführt werden. Für das Tragen der Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs gibt es in Deutschland keine Vorschrift.
- Ein Verstoß gegen die Mitführpflicht wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet.
- Bei gewerblichen Fahrzeugen regelt die Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge BGV-D 29 eine Warnwestenpflicht.
- Motorräder sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.
Österreich, Italien oder Schweiz: Im europäischen Ausland geht die Warnwestenpflicht weiter
Gerade zur Urlaubszeit ist es empfehlenswert, die Pflichten zum Mitführen und Tragen von Warnwesten im europäischen Ausland zu kennen, um hohe Bußgelder zu vermeiden. So kann ein Verstoß gegen die Tragepflicht in Portugal bis zu 600 Euro Strafe kosten.
Wie die Regelungen im europäischen Ausland im Detail lauten, können Sie der Tabelle entnehmen, die Sie hier kostenlos herunterladen können.
Quellen: ADAC, Warnwestenpflicht in Deutschland und Europa