Zoll und Export

Auf der Suche nach Informationen zu Zoll- und Exportkontrolle oder Logistik? Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH bietet aktuelles Fachwissen zu Zollvorschriften, die Import- und Exportorganisation sowie das Lieferkettenmanagement. Es unterstützt Fachkräfte im internationalen Handel bei der Einhaltung von Zollvorschriften und der Optimierung von Exportprozessen.

In der globalen Wirtschaft ist Supply Chain Management der Schlüssel zu langfristiger Wettbewerbsfähigkeit. Hierbei werden alle Prozesse entlang der Lieferkette kontinuierlich analysiert und optimiert. Das kann Kosten sparen, die Effizient steigern und die Kundenzufriedenheit erhöhen. Gleichzeitig müssen unterschiedliche Gesetze beachtet werden, etwa bzgl. der Einhaltung von Steuervorschriften, Menschenrechten und Klimaschutzzielen. Welche Aufgaben übernimmt ein modernes Supply Chain Management und auf welche KPIs kommt es an?

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Übernimmt ein international tätiges Unternehmen nicht selbst die Aufgaben bei der Zollabwicklung, muss es andere Parteien damit beauftragten. Hierfür ist eine gesonderte Zollvollmacht notwendig, die spätestens bei der Ein- bzw. Ausfuhr vorgezeigt wird. Welche zollrechtlichen Vorgaben gibt es für diese Bewilligung? Welche Punkte müssen in der Vollmacht enthalten sein und wer muss die Erklärung am Ende unterschreiben?

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Sowohl beim Export als auch beim Import gibt es unterschiedliche Möglichkeiten Versandverfahren zu vereinfachen. Eine davon ist der sog. „zugelassene Empfänger“. Er ist gestellungsbefreit und bietet Unternehmen damit einige organisatorische Vorteile bei der Warenannahme. Allerdings ist zuerst eine entsprechende Bewilligung notwendig, für die die Interessenten noch weitere Voraussetzungen erfüllen müssen. Außerdem haben alle zugelassenen Empfänger besondere Pflichten bei der Importkontrolle zu beachten.

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Lässt ein Unternehmen Waren produzieren, kann diese aber noch nicht sofort verkaufen, muss es sie an einem Ort zwischenlagern. Hierbei fallen ggf. bereits nicht unerhebliche Zollgebühren an oder die Güter werden von Sanktionen oder anderen außenpolitischen Maßnahmen beeinflusst. Um diese Risiken zu vermeiden, gibt es das sog. Zolllagerverfahren. Es bietet Unternehmen die Möglichkeit, Waren in einer vor Zollgebühren oder außenpolitischen Einflüssen geschützten Räumlichkeit unterzubringen, bis sie weiterverkauft werden können. Aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um dieses Verfahren zu nutzen und welcher Ablauf ist dabei zu beachten?

Will ein Unternehmen seine Ware einem Kunden rund um die Uhr zur Verfügung stellen, kann es z. B. ein Konsignationslager nutzen. Dort werden die Waren so lange gelagert, bis der Abnehmer sie tatsächlich benötigt. Das erhöht die Versorgungssicherheit und kann die Lagerkosten reduzieren, bringt aber auch umsatzsteuerliche Sonderregelungen mit sich.

Warenlieferungen werden häufig im Rahmen von sog. Reihengeschäften abgewickelt. Dann sind mehrere Unternehmen am Umsatzgeschäft beteiligt, die Warenlieferung findet jedoch nur zwischen zwei der Beteiligten statt. Das kann wiederum Auswirkungen auf die Umsatzsteuer und mögliche Steuerbefreiungen haben. Was genau unter einem Reihengeschäft zu verstehen ist und inwiefern es sich vom Dreiecksgeschäft unterscheidet, erklären wir an einem Beispiel.

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Bei einer Dienstleistung, die innerhalb des EU-Binnenmarkts ausgeführt wird, handelt es sich im steuerrechtlichen Sinn um eine sog. innergemeinschaftliche Leistung. Für die Erbringung solcher grenzüberschreitender Leistungen ist es existenziell wichtig, den korrekten Leistungsort zu bestimmen.

Wer für seine Lieferungen aus Deutschland in ein anderes EU-Land keine Umsatzsteuer zahlen will, muss die Einhaltung der EU-Grenzen nachweisen können. Eine dieser Nachweismöglichkeiten ist die Gelangensbestätigung. Welchen Inhalt das Dokument aufweisen muss und wer für die Gelangensbestätigung auszufüllen hat, zeigt dieser Beitrag.

Sollen Waren aus der EU in ein Drittland ausgeführt werden, muss dafür eine elektronische Meldung an den deutschen Zoll übermittelt werden. Diese Meldung, die sog. Ausfuhranmeldung, basiert auf den gesetzlichen Regelungen des Unionszollkodex (UZK) und stellt klare Anforderungen an exportierende Unternehmen.

Zum Schutz der nationalen und internationalen Sicherheit müssen Ausfuhren bestimmter Güter vorab im Rahmen einer Exportkontrolle untersucht werden. Betroffen sind v. a. Güter für militärische Zwecke oder solche, die den Zivilschutz gefährden könnten. Wer im Unternehmen für die Exportkontrolle zuständig ist und welche Ziele damit verfolgt werden, zeigt dieser Beitrag.