Incoterms
Die Incoterms (International Commercial Terms) sind Regeln für Vertrags- und Lieferbedingungen für den Außenhandel. Ziel ist es bei Auslandsgeschäften Missverständnisse und Konflikte auszuschließen und bestimmte Vertragspassagen zu vereinheitlichen. Die Incoterms wurden im Jahre 1936 von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegeben. Diese Regeln werden von den jeweiligen nationalen Gerichten anerkannt. Einen Gesetzesstatus haben die Incoterms jedoch nicht. Dies bedeutet, dass diese Regeln in Verträgen aufgenommen werden müssen. Denn nur so ist sichergestellt, dass die Incoterms auch für die Geschäftsbeziehungen gelten.
Die Incoterms in der zur Zeit gültigen Fassung aus dem Jahr 2000 gliedern sich in 13 Klauseln. Diese sind den vier Gruppen E, F, C, und D zugeordnet. Die vier Gruppen unterscheiden sich bezüglich des Kosten- und Gefahrenübergangs der jeweiligen Lieferungen. In der Reihenfolge E, F, C und D nehmen die Pflichten des Verkäufers zu und die des Käufers ab.