Fachwissen, das ankommt – aktuelle Meldungen zu Ihrem Interessensgebiet
Auf der Suche nach aktuellen Fachinformationen zu einem bestimmten Thema? Entdecken Sie unseren Blog mit fundiertem Fachwissen zu mehr als zwölf Arbeits- und Interessensgebieten. Hier finden Sie regelmäßig neue Fachbeiträge – von gesetzlichen Neuerungen über aktuelle Trends bis hin zu zeitlosen Dauerthemen. Informieren Sie sich jetzt!

Sowohl beim Export als auch beim Import gibt es unterschiedliche Möglichkeiten Versandverfahren zu vereinfachen. Eine davon ist der sog. „zugelassene Empfänger“. Er ist gestellungsbefreit und bietet Unternehmen damit einige organisatorische Vorteile bei der Warenannahme. Allerdings ist zuerst eine entsprechende Bewilligung notwendig, für die die Interessenten noch weitere Voraussetzungen erfüllen müssen. Außerdem haben alle zugelassenen Empfänger besondere Pflichten bei der Importkontrolle zu beachten.

Lässt ein Unternehmen Waren produzieren, kann diese aber noch nicht sofort verkaufen, muss es sie an einem Ort zwischenlagern. Hierbei fallen ggf. bereits nicht unerhebliche Zollgebühren an oder die Güter werden von Sanktionen oder anderen außenpolitischen Maßnahmen beeinflusst. Um diese Risiken zu vermeiden, gibt es das sog. Zolllagerverfahren. Es bietet Unternehmen die Möglichkeit, Waren in einer vor Zollgebühren oder außenpolitischen Einflüssen geschützten Räumlichkeit unterzubringen, bis sie weiterverkauft werden können. Aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um dieses Verfahren zu nutzen und welcher Ablauf ist dabei zu beachten?

Wie funktioniert ein Konsignationslager? – Definition, Umsatzsteuer und Vereinfachungsregelung
30.04.2024
Will ein Unternehmen seine Ware einem Kunden rund um die Uhr zur Verfügung stellen, kann es z. B. ein Konsignationslager nutzen. Dort werden die Waren so lange gelagert, bis der Abnehmer sie tatsächlich benötigt. Das erhöht die Versorgungssicherheit und kann die Lagerkosten reduzieren, bringt aber auch umsatzsteuerliche Sonderregelungen mit sich.

Warenlieferungen werden häufig im Rahmen von sog. Reihengeschäften abgewickelt. Dann sind mehrere Unternehmen am Umsatzgeschäft beteiligt, die Warenlieferung findet jedoch nur zwischen zwei der Beteiligten statt. Das kann wiederum Auswirkungen auf die Umsatzsteuer und mögliche Steuerbefreiungen haben. Was genau unter einem Reihengeschäft zu verstehen ist und inwiefern es sich vom Dreiecksgeschäft unterscheidet, erklären wir an einem Beispiel.

Bei einer Dienstleistung, die innerhalb des EU-Binnenmarkts ausgeführt wird, handelt es sich im steuerrechtlichen Sinn um eine sog. innergemeinschaftliche Leistung. Für die Erbringung solcher grenzüberschreitender Leistungen ist es existenziell wichtig, den korrekten Leistungsort zu bestimmen.

Wie funktioniert eine Ausfuhranmeldung? – Anleitung zu ATLAS-Ausfuhr, Verfahren und Vereinfachungen
27.02.2024
Sollen Waren aus der EU in ein Drittland ausgeführt werden, muss dafür eine elektronische Meldung an den deutschen Zoll übermittelt werden. Diese Meldung, die sog. Ausfuhranmeldung, basiert auf den gesetzlichen Regelungen des Unionszollkodex (UZK) und stellt klare Anforderungen an exportierende Unternehmen.

Wer für seine Lieferungen aus Deutschland in ein anderes EU-Land keine Umsatzsteuer zahlen will, muss die Einhaltung der EU-Grenzen nachweisen können. Eine dieser Nachweismöglichkeiten ist die Gelangensbestätigung. Welchen Inhalt das Dokument aufweisen muss und wer für die Gelangensbestätigung auszufüllen hat, zeigt dieser Beitrag.

Wie funktioniert die Exportkontrolle im Unternehmen? – Ziele, Schulung und Checkliste für Betriebe
21.02.2024
Zum Schutz der nationalen und internationalen Sicherheit müssen Ausfuhren bestimmter Güter vorab im Rahmen einer Exportkontrolle untersucht werden. Betroffen sind v. a. Güter für militärische Zwecke oder solche, die den Zivilschutz gefährden könnten. Wer im Unternehmen für die Exportkontrolle zuständig ist und welche Ziele damit verfolgt werden, zeigt dieser Beitrag.

Am 1. März 2024 beginnt die dritte Umsetzungsphase des neuen Meldesystems „ICS2“. Es ersetzt schrittweise das zuvor geltende ICS1 und soll die Sicherheit bei Importkontrollen erhöhen. Das ICS2 verpflichtet Unternehmen, genauere Angaben frühzeitig an die zuständigen Zollbehörden zu übermitteln. So müssen alle Unternehmen, die Waren aus einem Drittland in die EU importieren will, künftig mit diesem System arbeiten. Welche Anforderungen kommen jetzt auf die Betroffenen zu?

Am 30.11.2023 endete die Übergangsphase auf die neue Version ATLAS 9.1 / AES 3.0. Teilnehmer müssen ihre ATLAS- bzw. AES-Software entsprechend anpassen, da die Regelungen zur Ausfuhr über ATLAS nun umfangreich an die Vorgaben des Unionszollkodex (UZK) angeglichen wurden. Welche Änderungen kommen auf Teilnehmer und Hersteller zu?

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Wie sich das KI-Tool perfekt in die einzelnen MS-Office-Programme integrieren lässt, um damit noch effizienter und produktiver zu arbeiten, erfahren die Teilnehmenden in der Online-Kurz-Schulung.
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