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Fachwissen

Fachwissen, das ankommt – aktuelle Meldungen zu Ihrem Interessensgebiet

Auf der Suche nach aktuellen Fachinformationen zu einem bestimmten Thema? Entdecken Sie unseren Blog mit fundiertem Fachwissen zu mehr als zwölf Arbeits- und Interessensgebieten. Hier finden Sie regelmäßig neue Fachbeiträge – von gesetzlichen Neuerungen über aktuelle Trends bis hin zu zeitlosen Dauerthemen. Informieren Sie sich jetzt!

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Fast ein Jahr nachdem die EU-Kommission den Ausführer-Begriff mit Wirkung zum 31.07.2018 angepasst hatte, hat die deutsche Zollverwaltung die Umsetzung der Neudefinition des zollrechtlichen Ausführers abgeschlossen. Das ermöglicht EU-Exporteuren mehr Flexibilität bei der Bestimmung des zollrechtlichen Ausführers. Für die Praxis ergeben sich mit der Neudefinition wichtige Änderungen.

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Das Zollwertrecht rückt im Rahmen von Zollprüfungen immer mehr in den Fokus der Zollverwaltungen. Anhand des Zollwerts werden i. d. R. die Einfuhrabgaben sowie die Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Eine fehlerhafte Berechnung des Zollwerts kann deshalb finanzstrafrechtliche Konsequenzen für den Einführer haben und sollte sehr gewissenhaft durchgeführt werden. Die Transaktionswertmethode ist dabei die mit Abstand am häufigsten verwendete Methode, um den Zollwert zu ermitteln.

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Unternehmen, die eine Bewilligung als Ermächtigter Ausführer anstreben, müssen für die Beantragung des Präferenzvereinfachungsverfahrens ein neues Zollformular beachten. Als „Ermächtigter Ausführer (EA)“ werden Unternehmen bezeichnet, die bei der Ausfuhr auf die Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen verzichten können. Das Verfahren des Ermächtigten Ausführers muss vom Hauptzollamt bewilligt werden und ist an einige Anforderungen geknüpft. Entscheidendes Element des Antrags auf Bewilligung ist die Anfertigung einer Arbeits- und Organisationsanweisung (A

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Zum 1. Mai 2019 endet laut Unionszollkodex (UZK) die Übergangsfrist bei den Bestandsbewilligungen und damit ergeben sich Änderungen beim Zolllagerverfahren. Die Einlagerung in das Zolllager Typ D und E wird nach diesem Stichtag mit einer alten Bewilligung nicht mehr möglich sein. Deshalb benötigen die Betreiber neue Bewilligungen (es muss eine Neubewertung durch den Zoll erfolgen), um ein Zolllager abzubilden.

Um Zollvorteile für präferenzbegünstigte Lieferungen nutzen zu können, benötigen international tätige Unternehmen eine sogenannte EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung. Sie bescheinigt den Ursprung der Ware und kommt für Länder mit gültigen Handelsabkommen zum Einsatz. Ab welchem Warenwert ein solches Dokument erforderlich ist, für welche Länder es genutzt werden kann und ob es sich nachträglich ausstellen lässt, zeigt dieser Beitrag.

Im Bereich Import gibt es einige Fachbegriffe und Abkürzungen, die jedem Mitarbeiter in der Importabteilung bekannt sein müssen. Falls Sie doch schnell mal einen Begriff nachschlagen wollen, geben wir Ihnen einen Überblick mit den wichtigsten Fachbegriffen an die Hand.

Im Rahmen von Reihengeschäften sind mehrere Unternehmen an einer Warenlieferung beteiligt. Dabei ist es entscheidend, den Ort der Lieferung zu bestimmen. Welche Zuordnungskriterien gelten und wann eine Lieferung als ausgeführt gilt, zeigt dieser Beitrag. Außerdem geben wir ein Beispiel zur Versendung durch den ersten Unternehmer.

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Unternehmen müssen immer häufiger direkte Ansprechpartner für den Zoll benennen, die für einzelne Bewilligungen und Zertifizierungen zuständig sind. Weil Zollangelegenheiten oft im Versand oder Logistik angesiedelt sind, werden Mitarbeiter dieser Abteilungen damit beauftragt. Doch diese Funktion ist mit einigen Herausforderungen verbunden. Aus diesem Grund sollten Zollbeauftragte genau über ihre Rechte und Pflichten informiert sein.

Bei der passiven und aktiven Veredelung handelt es sich um sog. Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, deren Voraussetzungen, Abläufe, Überwachung und Bewilligungen im Zollkodex (ZK) und seit 1. Mai 2016 im Unionszollkodex (UZK) explizit vorgeschrieben sind.

Sinn und Zweck von Versandverfahren ist, die Entstehung und Zahlung von Einfuhrabgaben zu vermeiden oder aufzuschieben, solange sich die Waren in diesem Verfahren befinden. Dabei können exportierende Unternehmen auf verschiedene Versandverfahren zurückgreifen, die hier zusammengefasst werden.