Anlagevermögen

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Anlageverm

Zum Anlagevermögen gehören alle Gegenstände, die aufgrund ihrer Eigenschaft bzw. der betrieblichen Zweckbestimmung dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Dazu gehören sowohl Immobilien wie Geschäfts- und Lagerräume als auch bewegliche Güter wie Maschinen. Mit Ausnahme von Grund und Boden wird das Anlagevermögen ständig abgenutzt. Entscheidend, ob ein Vermögensteil zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehört, ist die Art der Verwendung.

Beispiel: Für ein Unternehmen, das mit Kraftfahrzeugen handelt, gehören die Kraftwagen nicht zum Anlagevermögen, da es sich um Umsatzgüter handelt. Ein Abschleppwagen einer Kfz-Werkstatt hingegen gehört zum Anlagevermögen