Was ist eine Arbeitsschutzunterweisung? – Pflicht und Inhalt

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Eine Arbeitsschutzunterweisung dient der Aufklärung von Beschäftigten hinsichtlich möglicher Gefahren ihres Aufgabenbereichs und Arbeitsplatzes. Damit sollen insbesondere Arbeitsunfälle im Betrieben vermieden werden. Deshalb ist die Arbeitsschutzunterweisung ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes im Betrieb.

Ist die Arbeitsschutzunterweisung Pflicht?

Ja, in jedem Unternehmen müssen Arbeitsschutzunterweisungen der Belegschaft erfolgen (§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)). Jede dieser Unterweisungen muss gemäß ArbSchG inhaltlich auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten angepasst sein und regelmäßig wiederholt werden.

Arbeitsschutzunterweisung: Wie oft durchführen?

Arbeitsschutzunterweisungen werden in der Regel einmal im Jahr durchgeführt – allerdings nur bei gleichbleibenden Gefährdungen. Ändern sich Gefährdungen oder Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, kann die Unterweisung auch mehrmals im Jahr notwendig werden. Jede Veränderung der Gefährdung führt demnach zur Unterweisungspflicht, auch wenn seit der letzten Arbeitsschutzunterweisung keine 12 Monate vergangen sind.

Es gibt zudem anlassbezogene Unterweisungen, die zusätzlich zur jährlichen Arbeitsschutzunterweisung zu bestimmten Zeitpunkten anfallen, wie etwa:

  • Vor Aufnahme der Tätigkeit (z. B. bei neuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen oder zu Beginn einer Ausbildung)
  • Bei Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz
  • Bei wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz bzw. hinsichtlich der Tätigkeit (z. B. Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologien)

Wer darf die Arbeitsschutzunterweisung durchführen?

Für die Arbeitsschutzunterweisung ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin verantwortlich. Dass sie die Unterweisung auch persönlich durchführen, ist dagegen keine Pflicht, denn diese Unternehmerpflicht kann und wird oft auf Dritte übertragen.

Häufig halten die direkten Vorgesetzten (z. B. Abteilungsleitungen) die Arbeitsschutzunterweisung ab, da sie sich fachlich sowie hinsichtlich der Gefahren i. d. R. gut auskennen und gleichzeitig das Vertrauen der Angestellten genießen. Zudem unterstützt gerade in größeren Industriebetrieben oftmals die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) die Vorgesetzten bei der Planung und Durchführung der Arbeitsschutzunterweisung.

Inhalt der Arbeitsschutzunterweisung

Die Themen von Arbeitsschutzunterweisungen hängen großteils von der jeweiligen Arbeitsaufgabe bzw. dem Arbeitsplatz ab. So müssen z. B. Beschäftigte in der Pflege oder der Gastronomie andere Gefahren kennen als Angestellte im Büro (Hygienevorschriften, Arbeiten an elektrischen Anlagen etc.).

Es gibt aber auch allgemeine Themen, die für Beschäftigte aller Branchen und unabhängig von der Arbeitsaufgabe relevant sind. Sie alle sollten etwa im sicheren Umgang mit Arbeitsgeräten, der Umsetzung der Arbeitsorganisation und der Vermeidung möglicher Gefahren unterwiesen werden. Eine ausführliche Auflistung enthält der Beitrag „Sicherheitsunterweisung – So kommen Unternehmer ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach“.

In jedem Fall muss der Inhalt der Arbeitsschutzunterweisung an die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung angepasst sein. Darin prüfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken im Betrieb bestehen und mit welchen Maßnahmen sie diese Risiken minimieren können.