Was ist ein Aufmaß? – Bedeutung nach VOB

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Das Aufmaß ist ein Fachbegriff aus dem Bauwesen. Er beschreibt zum einen das Ausmessen von Bauwerken für die weitere Bauplanung, zum anderen die Berechnung von Bauleistungen nach Fertigstellung eines Vorhabens. Diese Ermittlung dient der späteren Abrechnung und Vergütung der Leistungen.

Die Berechnungsgrundlagen für das Aufmaß sind in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) definiert, genauer in den Aufmaßregeln nach VOB Teil C und für VOB-Verträge in § 14 VOB Teil B.

Was ist mit Aufmaß gemeint?

Gemäß VOB meint das Aufmaß die Bestimmung der tatsächlichen Bauleistung vor Ort. Diese Daten sind wichtig, um am Ende eines Bauvorhabens die Abrechnung durchführen zu können. Das Aufmaß dient dabei der Dokumentation und dem schriftlichen Belegen dafür, dass der Auftragnehmer seine Leistung erbracht hat. Baurechtlich fungiert das Aufmaß als eine Art Urkunde, sofern es alle Beteiligten unterschreiben.

Anhand des Aufmaßes werden u. a. Punkte wie die Mengenermittlung umgesetzt. Wer ein Aufmaß nehmen will, muss dabei jedoch verschiedene Punkte beachten.

Wie mache ich ein richtiges Aufmaß? – Analog und digital

Für das Erstellen des Aufmaßes gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Aufmaßformen:

  • Örtliches Aufmaß (Messen auf der Baustelle vor Ort)
    → v. a. für individuelle Sanierungen oder Rekonstruktionen
  • Zeichnerisches Aufmaß (mithilfe von Ausführungszeichnungen)

Mittlerweile kann ein Aufmaß sowohl analog als auch digital erstellt werden. Beim analogen Verfahren wird das Aufmaß mithilfe von schriftlichen Ausführungsplänen und Bauzeichnungen genommen. Ebenso lassen sich Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnis nutzen.

Bei einem digitalen Aufmaß kommen Tools wie Microsoft Excel oder spezielle Software zum Einsatz. Außerdem gibt es eigene Aufmaß-Apps, die Auftraggeber und Auftragnehmer unterstützen sollen.