Ausgleichsabgabe – Was ist 2024 zu beachten?
Definition und rechtlicher Hintergrund der Ausgleichsabgabe
Die Ausgleichsabgabe ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Schwerbehindertenrechts. Sie zielt darauf ab, die Inklusion und Teilhabe von schwerbehinderten Menschen im Berufsleben zu fördern. In der Folge sind Unternehmen verpflichtet, die nicht genügend schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigen, diese Abgabe zu leisten. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im § 160 SGB IX.
Welchen Zweck und Funktionsweise hat die Ausgleichsabgabe?
Die Ausgleichsabgabe motiviert Unternehmen, schwerbehinderte Personen einzustellen, um die Abgabe zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, unterstützt die Abgabe Maßnahmen zur besseren Integration von Menschen mit Schwerbehinderungen. Beispielsweise werden Kosten für behindertengerechte Arbeitsplätze teilweise durch diese Mittel gedeckt. Arbeitgeber sind zur Selbstveranlagung verpflichtet und müssen relevante Informationen elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln, woraufhin die Ausgleichsabgabe berechnet wird.
Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe? Wie sind die Beträge gestaffelt?
Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und richtet sich nach der Unternehmensgröße und der erfüllten Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen.
Anzahl der Arbeitsplätze | Pflichtarbeitsplätze für Schwerbehinderte | Besetzte Pflichtarbeitsplätze | Kosten pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz |
Weniger als 20 | - | - | - |
20 bis < 40 | 1 | 0 | 210 € |
> 0 bis < 1 | 140 € | ||
40 bis < 60 | 2 | 0 | 410 € |
> 0 bis < 1 | 245 € | ||
> 1 bis < 2 | 140 € | ||
> 60 | 5 % | 0 % | 720 € |
> 0% bis < 2 % | 360 € | ||
2 % bis < 3 % | 245 € | ||
3 % bis < 5 % | 140 € |
Seit 2024 sind die Abgaben für Unternehmen ohne besetzte Pflichtarbeitsplätze gestiegen. So zahlen Unternehmen mit mehr als 60 Beschäftigten nun 720 € statt zuvor 360 €. Die Berechnung der Pflichtarbeitsplätze und die Zahlung der Abgaben erfolgen jährlich.
Verminderung der Ausgleichsabgaben durch die Zusammenarbeit mit Behindertenwerkstätten
Unternehmen können die Ausgleichsabgabe reduzieren, indem sie mit Werkstätten für schwerbehinderte Menschen zusammenarbeiten. Diese Kooperation muss innerhalb des Kalenderjahres erfolgen, um eine entsprechende Minderung der Abgabe zu ermöglichen.
Fazit
Zusammenfassend bietet die Ausgleichsabgabe Unternehmen Anreize, schwerbehinderte Menschen einzustellen. Ist dies nicht umsetzbar, gibt es Alternativen wie die Zahlung der Abgabe oder die Kooperation mit Behindertenwerkstätten, um einen Ausgleich zu schaffen.
Quellen: ZFBS Bayern, REHADAT Ausgleichsabgabe