Buchführung
Die Buchführung muss sämtliche Veränderungen der Vermögenswerte und der Schulden zahlenmäßig festhalten. Sie ermöglicht die Feststellung des Ergebnisses (Gewinn oder Verlust) des unternehmerischen Handelns.
Sie dient als Grundlage für die Kostenrechnung und Preiskalkulation sowie für die betriebswirtschaftliche Statistik und Planungsrechnung, und sie bildet die Grundlage für die Berechnung der Steuern. Schließlich dient sie als Beweismittel für das innerbetriebliche Geschehen.
Als Synonym für „Buchführung“ wird oft auch Buchhaltung verwendet. Das ist nicht immer richtig, da
- in Gesetzen zumeist der Begriff „Buchführung“ verwendet wird,
- unter „Buchhaltung“ oft nur die Organisationseinheit eines Unternehmens verstanden wird, in der die Buchführung durchgeführt wird.
Der Oberbegriff „Buchführung“ lässt sich wie folgt unterscheiden:
- Finanzbuchführung, aus der ein Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und-Verlust-Rechnung) entwickelt wird, und
- Betriebsbuchführung, die der innerbetrieblichen Kostenerfassung sowie der Selbstkostenrechnung (Preiskalkulation) dient. Buchhaltung
Die Buchführung ist Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Dieses enthält außer der Finanz- und Betriebsbuchführung die betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung sowie die Planungsrechnung (Voranschläge für künftige Einnahmen und Ausgaben).