Konsolidierung

Als Konsolidierung wird die Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen eines Konzerns zum Konzernabschluss bezeichnet.

Sie umfasst die Kapitalkonsolidierung, die Schuldenkonsolidierung, die Zwischenerfolgseliminierung sowie die Konsolidierung der GuV. Im Ergebnis wird der Konzern durch die Konsolidierung als ein einziges Unternehmen dargestellt. Die Konsolidierung ist keine Grundlage für die Ermittlung einer Gewinnausschüttung oder der Besteuerung.