Realisationsprinzip
Das Realisationsprinzip besagt, dass nur realisierte Gewinne in der deutschen Handelsbilanz ausgewiesen werden dürfen.
Das führt z. B. im Bereich von langfristigen Fertigungsaufträgen dazu, dass Gewinne erst nach der Fertigstellung des gesamten Auftrags dargestellt werden.
Nach IFRS werden dagegen auch unrealisierte Gewinne periodengerecht ermittelt und dargestellt. Dies geschieht dadurch, dass errechnete Gewinne nach dem Grad der Fertigstellung (Percentage of Completion) ausgewiesen werden.
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