Vermögensgegenstand
Im deutschen HGB bezeichnet der Begriff „Vermögensgegenstand“ das Eigentum an Sachen und Rechten bzw. immaterielle Wirtschaftsgüter.
Vermögensgegenstände sind zu aktivieren. Zur deutlichen Abgrenzung werden die „Assets“ aus US-GAAP bzw. IFRS meist mit „Vermögenswerten“ übersetzt.
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