Vermögensgegenstand

Im deutschen HGB bezeichnet der Begriff „Vermögensgegenstand“ das Eigentum an Sachen und Rechten bzw. immaterielle Wirtschaftsgüter.

Vermögensgegenstände sind zu aktivieren. Zur deutlichen Abgrenzung werden die „Assets“ aus US-GAAP bzw. IFRS meist mit „Vermögenswerten“ übersetzt.