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Angestellte im Labor, die mit biologischen Arbeitsstoffen agieren, benötigen spezielle Schutzmaßnahmen für ihre Gesundheit. Denn sie sind je nach Tätigkeit einem erhöhten Expositionsrisiko gegenüber gefährlichen Stoffen ausgesetzt. Worauf es beim Schutz dieser Beschäftigten ankommt und wie sich die dazugehörigen Maßnahmen in Schutzstufen einteilen lassen, erklärt die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100. [Mehr lesen]
In Laboratorien werden unterschiedliche Tätigkeiten ausgeführt – oftmals unter Verwendung von Gefahrstoffen. Deshalb gibt es mit der TRGS 526 eine spezielle Technische Regel für Laboratorien, die beim Umgang mit gefährlichen Stoffen zu beachten ist. Sie definiert z. B. Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsbestimmungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen. [Mehr lesen]