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Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz hat einen erheblichen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Arbeitgeber sind verpflichtet, für angemessene thermische Bedingungen zu sorgen, insbesondere im Winter und an Kältearbeitsplätzen. Doch gibt es eine Mindesttemperatur am Arbeitsplatz und an welche gesetzlichen Vorgaben müssen sich Unternehmen halten? [Mehr lesen]
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentliches Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die dazugehörige ASR V3 gibt vor, wie die fachlich korrekte Beurteilung aussieht und welchen Ablauf Arbeitgeber bei der Durchführung befolgen sollten. Welche Anforderungen stellt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und worauf müssen Arbeitgeber bei ihrer Gefährdungsbeurteilung achten? [Mehr lesen]
Körperliche Arbeiten wirken sich auf Muskeln, Gelenke und andere Bereiche des Körpers aus. Am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese Belastungen für die Beschäftigten auf Dauer nicht zu groß wird. Hierfür gibt es u. a. die sog. Leitmerkmalmethode. Mit ihr ermittelt der Arbeitgeber, wie hoch die tatsächliche physische Belastung der Arbeitnehmer ist und ob ggf. weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Wie funktioniert die Leitmerkmalmethode und wann sollte man sie nutzen? [Mehr lesen]
Gemäß ASR A3.5 „Raumtemperatur“ sollte die Temperatur in Büroräumen zwischen 20° und 26 °Celsius liegen, damit der Arbeitgeber den Arbeitsschutz und seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten erfüllt. Nicht selten muss er hierfür geeignete Maßnahmen ergreifen. Wie prüfen Arbeitgeber, ob die Raumtemperatur in ihrem Betrieb zuträglich ist und welche Maßnahmen kommen für Büroräume infrage? [Mehr lesen]
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A4.2 befasst sich mit den Anforderungen an Pausenräume, Pausenbereiche und Bereitschaftsräume. Sie gibt zudem Auskunft über die Notwendigkeit von Einrichtungen zum Ausruhen für Schwangere und Stillende. Doch was sind die Unterschiede zwischen diesen Raumarten und was müssen Arbeitgeber gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beachten? [Mehr lesen]
Arbeitgeber müssen die Arbeitsräume und Verkehrswege ihrer Beschäftigten so einrichten, dass sie den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Genaue Vorgaben zur Raumabmessung von Arbeits- und Bewegungsräumen liefert die ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“. [Mehr lesen]
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