Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Neue TRGS 520: Sicherheit im Umgang mit giftigen Abfällen
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Chemikalien und Gefahrstoffe

Neue TRGS 520: Sicherheit im Umgang mit giftigen Abfällen

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 520 regelt die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle. Sie richtet sich vor allem an Wertstoff- und Recyclinghöfe oder Schadstoffannahmestellen, die gefährliche Abfälle in kleinen Mengen sammeln und zwischenlagern. Was es dabei neu zu beachten gilt, erklärt dieser Artikel. [Mehr lesen]
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