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Seit dem 1. Juli 2024 gibt es eine eigene Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) zum Thema Bildschirmarbeit. Die neue ASR A6 konkretisiert die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Damit erhalten Unternehmen konkrete Anweisungen zu möglichen Gefährdungen und allgemeine Pflichten beim Betreiben von Bildschirmarbeitsplätzen. Was ändert sich durch die ASR A6 für Arbeitgeber und Beschäftigte? [Mehr lesen]
Am 05.05.2023 wurde eine Neufassung der ASR A3.4 „Beleuchtung“ bekannt gegeben. Sie ersetzt die bisherige Version von April 2011 und enthält jetzt auch Anforderungen an Sichtverbindungen nach außen. Somit gibt die ASR vor, wie Arbeitgeber die Beleuchtung ihrer Arbeitsstätte gestalten müssen, um einen ausreichenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Worauf sollten Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche jetzt achten? [Mehr lesen]
Seit dem 27.04.2023 gelten Änderungen bzgl. der ASR V3a.2. Die Technische Regel beschreibt Vorgaben und Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten. Neu hinzugekommen ist der Anhang A4, der Anforderungen an Kantinen gem. Arbeitsstättenverordnung beschreibt. Zuvor wurde die ASR V3a.2 im März 2022 umfangreich geändert. Worauf sollten Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche jetzt achten? [Mehr lesen]
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentliches Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die dazugehörige ASR V3 gibt vor, wie die fachlich korrekte Beurteilung aussieht und welchen Ablauf Arbeitgeber bei der Durchführung befolgen sollten. Welche Anforderungen stellt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und worauf müssen Arbeitgeber bei ihrer Gefährdungsbeurteilung achten? [Mehr lesen]
Die ASR A1.5 „Fußböden“ wurde im März 2022 aktualisiert und ersetzt die bis dahin gültige ASR A1.5/1,2. Sie beschreibt, wie Arbeitgeber die Fußböden ihrer Arbeitsstätte sicher errichten und betreiben, etwa hinsichtlich möglicher Rutsch- oder Stolpergefahren. Hierfür definiert die ASR Schutzmaßnahmen und Regelungen zur Instandhaltung der Fußböden. Wie erfüllen Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche die neuen Vorschriften der ASR A1.5 Fußböden? [Mehr lesen]
Seit März 2022 gilt die Novellierung der ASR A1.8 „Verkehrswege“. Zu den wichtigsten Änderungen gehören u. a. die neuen Regelungen für Mindestbreiten der Verkehrswege für Fußgänger. Auch beinhaltet die ASR eine Begriffsklärung von Teilbereichen auf Baustellen, die zuerst Verkehrswege und anschließend Arbeitsplätze sind. Damit soll gezielt mehr Sicherheit in Betrieben und auf Baustellen sowie deren Umgebung gewährleistet werden. In unserem Fachartikel betrachten wir speziell die räumlichen Begebenheiten für Verkehrswege für Fußgänger und Fahrzeuge. Was kann bereits in der Planung beachtet werden? [Mehr lesen]