Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

OStrV: Schutz der Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung
© Mihail – stock.adobe.com
Betriebssicherheit und Arbeitsstätten

OStrV: Schutz der Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung

Strahlung am Arbeitsplatz kann ein hohes Sicherheitsrisiko für Beschäftigte bedeuten. Um zu messen, wie stark die Belastung im Betrieb ist, wurde bereits im Juli 2010 die „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung“ (OStrV) eingeführt. Sie ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG. Damit gilt sie verpflichtend für alle Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße. Doch wie können Unternehmer ihre Mitarbeiter vor schädlicher optischer Strahlung schützen? [Mehr lesen]
Prüf- und Dokumentationsmappe: Gefährdungsbeurteilungen
Sofort einsetzbare Arbeitshilfen, Formulare und Checklisten um Gefährdungen zu erfassen, beurteilen und richtig zu dokumentieren. Jetzt bestellen!
Mit der Software „Unterweisung direkt“ können Verantwortliche im Arbeitsschutz Ihre Mitarbeiter einfach und schnell unterweisen. Jetzt bestellen!
Filter schließen
Filtern nach: