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Auch im Home-Office sind Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet. Mögliche Gefahren ergeben sich z. B. durch einen nicht ergonomischen Arbeitsplatz oder zu hohe psychische Belastung. Doch wie können Arbeitgeber die Beurteilung durchführen, wenn die Beschäftigten in den eigenen vier Wänden arbeiten und wie sollte eine Gefährdungsbeurteilung „Home-Office“ aussehen? [Mehr lesen]
Bildschirmarbeitsplätze außerhalb des Betriebs werden mit unterschiedlichen Bezeichnungen betitelt: Telearbeit, Homeoffice oder mobile Arbeit. Zudem gibt es eine Abgrenzung zur Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Arbeitgeber verlieren da schnell den Überblick darüber, welchen Verpflichtungen sie bezüglich des Arbeitsschutzes nachkommen müssen. Der ASTA bringt hier etwas Licht ins Dunkel. [Mehr lesen]