Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Unfallanzeige: Wichtige Hinweise zur Unfallmeldung inklusive kostenlosem Vordruck
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Erste Hilfe und Notfallmanagement

Unfallanzeige: Wichtige Hinweise zur Unfallmeldung inklusive kostenlosem Vordruck

Hat ein Arbeitsunfall zur Folge, dass der Versicherte mindestens drei Tage arbeitsunfähig ist oder stirbt, muss der Arbeitgeber den Unfall gemäß § 193 SGB dem Unfallversicherungsträger melden, indem er eine Unfallanzeige erstattet. Dabei muss er Folgendes beachten. [Mehr lesen]
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