Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Chemikalien und Gefahrstoffe

REACH: Diese Stoffe wurden für die Kandidatenliste vorgeschlagen

In der REACH-Verordnung ist ein Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe vorgesehen. Wird der Stoff in diesem Verfahren als besonders besorgniserregend identifiziert, kommt er auf die sog. Kandidatenliste, die von der ECHA veröffentlicht wird und für Unternehmen weitreichende Informationspflichten mitbringt. [Mehr lesen]
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