Betriebssicherheit und Arbeitsstätten

Änderung der ASR V3a.2 – barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
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Betriebssicherheit und Arbeitsstätten

Änderung der ASR V3a.2 – barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Seit dem 27.04.2023 gelten Änderungen bzgl. der ASR V3a.2. Die Technische Regel beschreibt Vorgaben und Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten. Neu hinzugekommen ist der Anhang A4, der Anforderungen an Kantinen gem. Arbeitsstättenverordnung beschreibt. Zuvor wurde die ASR V3a.2 im März 2022 umfangreich geändert. Worauf sollten Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche jetzt achten? [Mehr lesen]
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