Betriebssicherheit und Arbeitsstätten

OStrV: Schutz der Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung
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Betriebssicherheit und Arbeitsstätten

OStrV: Schutz der Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung

Strahlung am Arbeitsplatz kann ein hohes Sicherheitsrisiko für Beschäftigte bedeuten. Um zu messen, wie stark die Belastung im Betrieb ist, wurde bereits im Juli 2010 die „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung“ (OStrV) eingeführt. Sie ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG. Damit gilt sie verpflichtend für alle Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße. Doch wie können Unternehmer ihre Mitarbeiter vor schädlicher optischer Strahlung schützen? [Mehr lesen]
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