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Ein Auftragnehmer führt zwei Jahre nach Fertigstellung seiner Bauleistung eine Mängelbeseitigung durch und erklärt wiederum sechs Jahre später, den noch anhaltenden Mangel zu sanieren. Weil er sich dann jedoch weigert und sich auf die abgelaufene Verjährungsfrist stützt, kommt es zu einem Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg. Der Auftragnehmer verliert, auch weil er und seine Anwälte die Anerkennung des Baumangels nicht präzise genug formuliert haben. Hier der ganze Fall und die ausführliche Begründung. [Mehr lesen]
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat eine Änderung der VOB/C beschlossen. Im Oktober 2019 soll daher eine Gesamtausgabe der VOB unter der Bezeichnung „VOB 2019“ veröffentlicht werden. Diese neue Ausgabe wird die überarbeiteten Teile der VOB/A und der VOB/C sowie die unveränderte VOB/B enthalten. [Mehr lesen]
Mit dem Begriff „Behinderung“ werden im Bauwesen alle Ereignisse bezeichnet, die den vorgesehenen Bauablauf stören und diesen hemmen oder verzögern. Da die Baubehinderung nicht im Werkvertragsrecht des BGB geregelt ist, ist es für eine Behinderungsanzeige zwingend notwendig, dass die VOB/B wirksam in den Bauvertrag einbezogen ist. [Mehr lesen]
Das „Baustellenhandbuch VOB und BGB““ bietet unter Schlagwörtern von „A“ bis „Z“ die Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um die Ausführung von Bauprojekten. Jetzt informieren!
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