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Seit 01.01.2021 ist die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) kein verbindliches Preisrecht mehr. Die deutsche Bundesregierung war gezwungen, das Regelwerk an das europäische Recht anzupassen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Mitte 2019 entschieden hatte, dass die Vorgaben der HOAI zu verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen europäisches Recht verstößt. Diese Neuerungen müssen Architekten und Ingenieure nun beachten. [Mehr lesen]
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