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Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat am 07.01.2016 eine umfassende Änderung der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) beschlossen . Die Überarbeitung des Vergaberechts wurde v. a. deshalb notwendig, weil die sog. Vergaberichtlinie 2014/24/EU in deutsches Recht umzusetzen war. Aus dieser Richtlinie ergibt sich zudem – wenn auch in weit geringerem Umfang – Anpassungsbedarf hinsichtlich der Vertragsordnung für Bauleistungen, also Teil B der VOB. [Mehr lesen]
Das „Baustellenhandbuch VOB und BGB““ bietet unter Schlagwörtern von „A“ bis „Z“ die Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um die Ausführung von Bauprojekten. Jetzt informieren!