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Bau und Immobilien

Fahrbahnmarkierung – so haften Straßenmarkierungen auf neuen Fahrbahnen dauerhaft

Das Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen auf neuen oder neu aufgebrachten Fahrbahnen ist immer mit Risiken verbunden, weil die Haltbarkeit der Markierung von sehr unterschiedlichen Faktoren abhängt. Um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, müssen Planer deshalb genau wissen, worauf sie zu achten haben.

Risiken bei der Markierung neuer Fahrbahnoberflächen 

Weil neue bzw. neu aufgetragene Fahrbahnoberflächen andere Eigenschaften aufweisen als bereits seit einiger Zeit bewitterte und vom Verkehr befahrene Oberflächen, müssen öffentliche Verwaltungen, Ingenieure und Architekten bei der Planung einige Besonderheiten beachten. 

Das Hauptrisiko besteht darin, dass kein ausreichender Verbund zur Fahrbahnoberfläche hergestellt werden kann. Das hat zur Folge, dass die Fahrbahnmarkierung nicht richtig haftet, was die Verkehrssicherheit gefährdet. So kann es z. B. zur Unterwanderung der Markierung mit Feuchtigkeit kommen, was im Winter durch den Frost-Tau-Wechsel zur Absplitterung kommt. 

Eine nicht ausreichende Haftung der Markierungen kann außerdem zu folgenden negativen Effekten führen: 

  • Blasenbildung
  • Durchbluten
  • Übertragung von überschüssigem Bitumen auf die Markierung 
  • Zerkratzen der Reflexkörper durch überschüssiges Abstreumaterial  

Betroffen sind sowohl Betonunterlagen als auch Asphaltoberflächen aus bitumenhaltigen Bindemitteln. Für die Haftungsprobleme liegen allerdings bei beiden Unterlagen unterschiedliche Ursachen vor. 

Fahrbahnmarkierungen: Ursachen für mangelnde Haftbarkeit auf Beton  

Wenn die Straßenmarkierung auf Beton nicht ordentlich haftet, kann das folgende Gründe haben:  

  • Feinmörtelschicht – Neue Betondecken bilden an der Oberfläche eine dünne Feinmörtelschicht, die an sich schon instabil ist. Werden auf diese Schicht Fahrbahnmarkierungen appliziert und sind sie Verkehr und Witterung ausgesetzt, zerbröselt die Feinmörtelschicht und die Markierung löst sich von der Fahrbahn.  
  • Sande – An der Oberfläche von neuen Betondecken können nach dem Einbau noch Sande verbleiben, die wie ein Trennmittel zwischen Bodenmarkierung und Fahrbahnoberfläche wirken. 
  • Paraffinschicht – Neue Oberflächen aus Beton werden beim Einbau mit kombinierten Nachbehandlungs- und Verzögerungsmitteln behandelt. Diese Mittel bestehen meist aus Wachs-Wasser-Gemischen, sog. Paraffinen, die einen Verbund zwischen Oberfläche und Fahrbahnmarkierung verhindern. 

Haftungsprobleme von Straßenmarkierungen auf Asphalt 

  • Unbekannte Mischgutherstellung – Bei der Mischung von Asphalt können dem Bindemittel Bitumen verschiedene Zusatzstoffe zugegeben werden. Weil dem Auftraggeber die genaue Zusammensetzung oft nicht bekannt ist, bekommt auch der Applikateuer der Straßenmarkierung keine Informationen darüber. Die Verträglichkeit mit dem Markierungsstoff kann so nicht geprüft werden. 
  • Überschüssiges Abstreumaterial – Überschüssiger bzw. nicht gebundener bitumierter Splitt kann zur Bildung einer Pseudodeckschicht führen, die zum Teil nicht mit Markierungsstoffen belegt werden kann. 
  • Große Rautiefe – Asphaltoberflächen aus Mischgutarten mit extrem splittreichen Gesteinskörnungen prägen nach dem Walzen eine spezielle Textur aus, die eine relativ große Rautiefe aufweist. Das führt dazu, dass Fahrbahnmarkierungen nur eine geringe Fläche zur Verklebung zur Verfügung haben. 
  • Geringer Bindemittelanteil – Die Haftung der Markierung wird ebenfalls aufgrund eines zu geringen Bindemittelanteils an der Deckschicht negativ beeinträchtigt. Denn dies kann zu Ausmagerungen und Kornverlusten an der Oberfläche führen.  
  • Trennmittel – Trennmittel, die auf Lkw-Ladeflächen bzw. Bandagen der Walzen aufgesprüht werden, können auf die Asphaltdecke übertragen werden, was haftmindernd wirkt und die Deckschicht darüber hinaus partiell zerstören kann. 

Tipps für die Applikation von Fahrbahnmarkierungen

Damit die Applikation der Fahrbahnmarkierung trotz der zahlreichen Risiken gelingen kann, gibt es folgende Möglichkeiten die Haftbarkeit vorab zu überprüfen: 

Vorversuche nach DIN EN ISO 4624  

Bei begründeten Zweifeln an der Haftbarkeit, kann der Auftraggeber anordnen, dass ein Prüfinstitut die Haftfestigkeit nach DIN EN ISO 4624 „Beschichtungsstoffe – Abreißversuch zur Bestimmung der Haftfestigkeit“ überprüft. Voraussetzung hierfür ist eine fachgerechte Probeapplikation auf der Unterlage. Das Ergebnis dieser professionellen Prüfung gibt die Mindest-Zugspannung wieder, die aufgewendet werden muss, um die schwächste Stelle im System zu brechen.  

Auf Oberflächen aus Beton reicht i. d. R. ein Messwert von 1,5 N/mm2. Auf Asphalt lässt sich kein Mindestwert für die Haftzugfestigkeit der Linien und Verkehrszeichen benennen. 

Verkehrsfreigabemarkierung 

Ist die Applikation einer endgültigen Fahrbahnmarkierung aus technischen oder witterungsbedingten Gründen nicht möglich, kommt eine Verkehrsfreigabemarkierung in Betracht. Bei dieser vorläufigen Markierung werden dünnschichtige spritzbare Systeme eingesetzt, wobei auf eine Gewährleistung verzichtet wird.  

Bevor schließlich die endgültige Markierung angebracht werden kann, wird eine Überprüfung der Tragfähigkeit der Verkehrsfreigabemarkierung notwendig. 

Hinweis: Ist geplant, eine thermoplastische Bodenmarkierung als endgültige Fahrbahnmarkierung anzubringen, ist der vorherige Einsatz einer Verkehrsfreigabemarkierung nicht sinnvoll, weil diese eine Trennschicht darstellt. 

Vorbehandlung von Oberflächen aus Beton 

Vor der Applikation einer vorübergehenden oder endgültigen Fahrbahnmarkierung muss die Betonoberfläche mittels eines Hochdruck-Wasserstrahls inklusive Absaugung vorbehandelt werden. Damit werden

  • die Feinmörtelschicht entfernt, 
  • der an der Oberfläche haftende Sand beseitigt und 
  • Reste von Nachbehandlungsmitteln abgespült. 

Ist die Betondecke nach dieser Behandlung getrocknet, sollte eine geeignete Grundierung zur Haftverbesserung aufgetragen werden. 

Vorbehandlung von Deckschichten aus Asphalt 

Ist eine Anbringung der Fahrbahnmarkierung ohne vorherige Verkehrsfreigabemarkierung geplant, ist es ratsam nach Fertigstellung der Fahrbahn einige Zeit verstreichen zu lassen. Der genaue Zeitraum ergibt sich aus den örtlichen Gegebenheiten. Werden Linien und Verkehrszeichen zu früh aufgetragen, könnten überschüssiges Bitumen und/oder Abstreumaterial sowie noch austretende Fluxöle haftmindernd wirken. 

Ausnahme: Markierungsfolien, die dauerhaft angebracht werden, werden bereits während des Einbaus der Asphaltschicht verlegt. 

Auswahl der Markierungsstoffe  

Ob die Bodenmarkierung dauerhaft an der Fahrbahn haftet, hängt auch von der Wahl eines geeigneten Markierungsstoffes ab. Bei 

  • Betondecken ist es grundsätzlich erforderlich, eine Grundierung aufzutragen. Nicht geeignet ist dabei der Einsatz von thermoplastischen Materialien. Infrage kommen hier nur alkalibeständige Materialien. 
  • Deckschichten aus Asphalt eigenen sich alle Materialien. Bei Thermoplastiken ist lediglich zu beachten, dass sie ohne Trennschicht aufgetragen werden sollten. Eventuell vorher aufgetragene Verkehrsfreigabemarkierung sollten entfernt werden. 
  • Streckenabschnitten, die dauerhaft feucht sind (z. B. in Waldstücken) ist der Einsatz von 2-K-High-Solid-Farben zu empfehlen. 
  • Fahrbahnoberflächen mit großer Rautiefe sollte vorab eine Grundierung erfolgen, da hier die Verklebungsoberfläche gering ist. 
  • grob strukturierten Fahrbahndecken, auf denen bei der Erstmarkierung eine endgültige Fahrbahnmarkierung aufgebracht werden soll, ist laut ZTV M 13 eine Verdoppelung der Mindestnassdicke für Farben erforderlich. 
  • lärmtechnisch optimierten Fahrbahnen würde eine lärmerzeugende Markierung den gewünschten Effekt aufheben.  

Bebilderte Angaben zur optimalen Linienführung auf den unterschiedlichen Straßentypen sowie Knotenpunkten sind im „Planungshandbuch Straßen- und Wegebau“ enthalten. Dieses Buch eignet sich besonders für öffentliche Verwaltungen, Architekten sowie Ingenieure, die im Straßen- und Wegebau tätig sind. (juse)

Quelle: „Planungshandbuch Straßen- und Wegebau“ 

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