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Für Menschen mit Gehbehinderung ist der Rettungsaufzug bzw. Evakuierungsaufzug oft der einzige Weg, sich im Brandfall selbst retten zu können. Und obwohl die Möglichkeit zur Eigenrettung nach dem Grundsatz der Barrierefreiheit der beste Brandschutz für alle Menschen ist, wird dieser Aspekt in den meisten Bauordnungen und im Baurecht vernachlässigt. Dabei zeigt die VDI 6017 Planern und Betreibern von Gebäuden, wann und wie Aufzüge im Brandfall weiter betrieben werden können. [Mehr lesen]