Sieht man sich die Entwicklung der vergangenen Jahre hinsichtlich Neubauten und Modernisierungen an, wird es für Architekten, Bauplaner und Facility Manager immer wichtiger ein Lüftungskonzept zu erstellen. Denn die Entwicklung geht zu einer immer luftdichteren Gebäudehülle. Vor diesem Hintergrund fordert die Norm DIN 1946-6, dass mittels eines Lüftungskonzepts festgestellt wird, ob eine lüftungstechnische Maßnahme (LtM) erforderlich ist.
Definition "lüftungstechnische Maßnahmen"
Als lüftungstechnische Maßnahmen werden Einrichtungen zur freien oder ventilatorgestützten Lüftung bezeichnet. Diese Einrichtungen stellen den Luftaustausch sicher, ohne dass ein Nutzer diese bedienen muss. Die Maßnahmen sind erforderlich, um Schimmelpilzbefall und Feuchteschäden zu vermeiden, wenn gilt:
Volumenstrom durch Infiltration < Volumenstrom zum Feuchteschutz
Stellt der Architekt oder Bauplaner fest, dass in einem undichten Gebäude nach DIN 1946-6 keine lüftungstechnischen Maßnahmen notwendig sind, kann der Nutzer des Gebäudes dennoch eine ausreichende Wohnungsbelüftung realisieren, indem er Infiltrationslüftung und Fensterlüftung kombiniert.
Für den Bauplaner ist hier wichtig zu wissen, dass die Fensterlüftung nicht als Lüftungssystem nach DIN 1946-6 berücksichtigt wird.
Die vier Lüftungsstufen nach DIN 1946-6
Für die Auslegung des Lüftungssystems ist es erforderlich, die Lüftungsstufen nach DIN 1946-6 zu verstehen. Die vier Stufen werden folgendermaßen definiert:
- Lüftung zum Feuchteschutz
- notwendige Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten, z.B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer und kein Wäschetrocknen in der Nutzungseinheit
- entscheidend für Notwendigkeit von LtM (Lüftungskonzept)
- Reduzierte Lüftung
- notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchte- und Stofflasten, z. B. infolge zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer
- Auslegung für Systeme der freien Lüftung
- Nennlüftung
- notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb)
- Auslegung für Systeme der ventilatorgestutzten Lüftung
- Intensivlüftung
- zeitweilig notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von Lastspitzen (Lastbetrieb)
- Auslegung für Systeme der ventilatorgestutzten Lüftung im Maximalbetrieb
Quelle: „Erstellung von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6“