Graffiti entfernen: Hausmeister oder Spezialfirma?
Egal, ob nun schulfremde Jugendliche, die die Nacht- und Ferienzeit nutzen, um ihre vermeintlichen Kunstwerke auf der Außenfassade eines Schulgebäudes zu hinterlassen, oder Schülerinnen und Schüler, die sich mit Edding auf der Trennwand in der Schultoilette verewigen – Graffitis sind ein Problem, das den meisten Schulen bekannt ist.
Während es sich empfiehlt, bei großflächigen Graffitis im Außenbereich eine Spezialfirma mit der Beseitigung zu beauftragen, gehört die Graffitientfernung im Inneren oft zur Aufgabe des Schulhausmeisters. Und der muss wissen, was er tut, um nicht noch mehr Schaden anzurichten.
→ Welche Aspekte bei der Suche nach einer geeigneten Spezialfirma wichtig sind und wie Sie in Ihrer Schule Vandalismus vorbeugen, erfahren Sie im „Sicherheitshandbuch für Bildungseinrichtungen“.
Welche Graffitientferner kommen auf welchem Untergrund infrage?
Bei der Beurteilung, welche Mittel und welche Reinigungsmethoden für die Entfernung von Graffiti zum Einsatz kommen, ist es entscheidend, den betroffenen Untergrund in Augenschein zu nehmen.
- Klinker, Mauerwerk, Naturstein oder Beton: Graffitis auf diesen Untergründen werden in der Regel mit stärkeren Graffitientfernern beseitigt. Bei größeren Verschmutzungen kann in Verbindung zum Mittel ein Heißwasser-Hochdruckreiniger eingesetzt werden. Kleinere Schmierereien werden mit der Hand abgewaschen.
- Fließen, Spiegelglas, Edelstahl und Keramik: Aufgrund der Oberflächenstruktur lassen sich diese Flächen mit einem Reiniger bereits nach einer kurzen Einwirkzeit problem- und rückstandslos entfernen.
- Kunststoffflächen: Die Reinigung der Flächen von Trennwand- und Türelementen im Sanitärbereich ist aufwendiger, kann aber bei kleineren Verschmutzungen mit einem speziell getränkten Reinigungstuch erfolgen. So ein Tuch können Hausmeister über einen Fachhandel oder ein Reinigungsunternehmen bestellen.
- Wärmeverbundsysteme (WDVS): Dieser Untergrund verlangt besondere Vorsicht. Keinesfalls dürfen WDVS-Unterlagen mit stark lösemittelhaltigen Produkten behandelt werden. Denn das Reinigungsmittel kann von der Oberfläche in den Untergrund durchschlagen und die Dämmstruktur irreparabel beschädigen. Deshalb wird in diesem Fall i. d. R. eine Hochdruckreinigung vorgenommen. Sind auf der Fläche bereits kleine Risse oder Abplatzungen erkennbar, sollten diese im Auge behalten werden.
- Putze und gefärbte Flächen: Bei farblich gestalteten Oberflächen und eingefärbten Putzen ist damit zu rechnen, dass nach der Entfernung des Graffiti durch eine neu aufgetragene Farbschicht Bearbeitungsspuren sichtbar bleiben. Diese werden umso deutlicher sichtbar, je größer die zu behandelnde Fläche ist. Hinzu kommt, dass durch das mehrmalige Übermalen die Oberflächenstruktur der Putze (Körnung) egalisiert wird. Für diese Flächen ist zu überlegen, ob ein Schutzsystem erfolgversprechender wäre.
- Lackierte und metallische Flächen: Bei der Reinigung betroffener Fenster- und Fensterrahmen muss der Einsatz spezieller Reinigung auf jeden Fall abgestimmt werden.
Schutz vor Graffiti durch Einsatz von Schutzsystemen
Graffitis lassen sich wesentlich besser, schneller und preiswerter entfernen, wenn die Fläche mit einer Schutzbeschichtung geschützt ist. Die wichtigsten Gruppen von Schutzsystemen sind die sog. temporären und permanenten Graffitischutze. Neben ihrer stofflichen Zusammensetzung unterscheiden sich diese Systeme hinsichtlich der Anzahl möglicher Reinigungen:
- Temporäre Schutzsysteme: Diese Systeme bestehen meist aus Mikrowachsen und schützen vor einer einmaligen Beschädigung. Erfolgt eine Reinigung auf diesem aufgebrachten System, wird es mit dem Graffiti entfernt und muss anschließend erneut appliziert werden.
- Permanente Schutzsysteme: Permanente Systeme werden meist entweder als zweikomponentiger PU-Lack oder als eine Flüssigimprägnierung angeboten und können mehrere Male gereinigt werden. Dass dieses System teurer in der Anschaffung ist als der temporäre Schutz, relativiert sich demnach dadurch, dass diese Schicht mehrere Reinigungszyklen aushält.
(juse)
Quelle: „Sicherheitshandbuch für Bildungseinrichtungen“