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Bildung, Erziehung und Soziales

Grenzüberschreitendes Verhalten Erzieher: Definition, Ursachen und mögliche Maßnahmen

© globalmoments – stock.adobe.com

Grenzüberschreitendes Verhalten von Erziehern und Erzieherinnen gegenüber Kindern ist keine Seltenheit: Laut des Projektnetzes INTAKT werden ca. 27 % aller Interaktionen im pädagogischen Arbeitsumfeld als verletzend und ambivalent bewertet. Probleme wie der anhaltende Personalmangel und fehlende Aufklärung zur Gewaltprävention verschärften diesen Umstand noch. Doch welche Grenzüberschreitungen gibt es und wie sollten Kitas und Kindergärten bei einem Vorfall reagieren?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist grenzüberschreitendes Verhalten? – Definition
  2. Häufige Ursachen von grenzüberschreitendem Verhalten bei Erziehern
  3. Wie erkenne ich grenzüberschreitendes Verhalten von Erziehern?
  4. Was tun bei grenzüberschreitendem Verhalten von Erziehern?
  5. Wie vermeide ich grenzüberschreitendes Verhalten bei Erziehern?

Was ist grenzüberschreitendes Verhalten? – Definition

Der Begriff „grenzüberschreitendes Verhalten“ beschreibt ein Benehmen, bei dem eine Person den erforderlichen respektvollen Umgang, die Schamgrenze und/oder die körperliche Distanz zu einer anderen Person missachtet. Das können Grenzüberschreitungen sein, die sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld auftreten. Sie können entweder körperlich, sprachlich oder nonverbal erfolgen und sowohl von Erwachsenen als auch von Kinder und Jugendlichen ausgehen. 

Zu unterscheiden sind Grenzverletzungen von Übergriffen, bei denen bewusst eine Grenzüberschreitung vollzogen wird. Außerdem gibt es strafrechtlich relevante Formen von Gewalt, wie emotionalen Missbrauch oder sexualisierte Gewalt.

Welche Taten als grenzüberschreitend gewertet werden, hängt von objektiven Faktoren und dem subjektiven Erleben der Betroffenen ab. So ist nicht immer ein aktives Tun erforderlich, um eine Grenzüberschreitung herbeizuführen. Auch das Unterlassen bestimmter Handlungen kann zu solchen Problemen führen.

Daher hilft es bei der Einordnung, sich typische Beispiele für grenzverletzendes bzw. grenzüberschreitendes Verhalten anzuschauen.

Grenzverletzendes Verhalten: Beispiele

Häufige Beispiele für grenzverletzendes Verhalten gegenüber Kindern sind:

Art der Grenzverletzung Beispiele für Grenzverletzung bei Kindern
Körperlich
  • Schlaf-, Toiletten- und Essenszwang
  • Ohne Ankündigung den Mund abputzen oder die Nase wischen.
  • Nach dem Wickeln dem Kind einen Kuss geben.
Sprachlich
  • Im Beisein von Kindern schlecht über ein Kind reden.
  • Konventionelle Geschlechterrollen kommunizieren (Was trägt du da? Das sind doch Klamotten für Mädchen/Jungs).
Nonverbal
  • Kinder bewusst ignorieren oder abfällig anschauen.

Besonders kritisch ist ein grenzüberschreitendes Verhalten in sozialen Einrichtungen, etwa in der Pflege oder in Bildungseinrichtungen. Denn hier wird eng mit vulnerablen Menschengruppen gearbeitet, was sowohl persönlich als auch beruflich einen achtsamen Umgang mit Grenzen erfordert.

Was bedeutet grenzüberschreitendes Verhalten bei Erziehern?

Im pädagogischen Kontext können Grenzüberschreitungen sowohl von pädagogischen Fachkräften als auch von anderen Kindern oder Dritten begangen werden. Überschreitungen von Erziehern und Erzieherinnen beziehen sich meist auf die betreuten Kinder, können aber auch andere Beschäftigte oder z. B. die Eltern der Kinder treffen.

Dabei müssen Erzieher und Erzieherinnen ihre Kinder im Rahmen der Betreuung vor jeglichem Schaden schützen, alleine schon aufgrund ihrer Aufsichtspflicht. Mögliche Schäden sind körperliche oder seelische Verletzungen, aber auch der Verstoß gegen geltende Kinderrechte oder die Gefährdung des Kindeswohls.

Hinzu kommt, dass in Kindergärten und Kitas meist ein asymmetrisches Machtverhältnis zwischen Fachkraft und Kindern besteht. Die Erwachsenen stehen hierarchisch über den Kindern, was notwendig ist, um bestimmte Grenzen zu setzen und die Kinder vor den o. g. möglichen Schäden zu schützen. Nur so lassen sich vorab definierte pädagogische Ziele erreichen.

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Worauf Erzieherinnen und Erzieher beim Umgang mit grenzverletzendem Verhalten achten sollten, zeigt das „Mitarbeitermerkblatt Kinderschutz“. Jetzt informieren!

Verhaltensauffällige Kinder besonders gefährdet

Insbesondere Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen sind anfällig für grenzüberschreitendes Verhalten von Erziehern und Erzieherinnen. Daher ist in solchen Fällen besondere Sensibilität von Seiten der Fachkräfte gefragt.

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Welche Maßnahmen dabei helfen, auch in schwierigen Situationen professionell mit Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen umzugehen, zeigt die Software „Besondere Kinder“. Sie enthält zahlreiche Übungen und Projekte zur individuellen Förderung sowie vorgefertigte Textbausteine und Dokumentationsvorlagen.

Häufige Ursachen von grenzüberschreitendem Verhalten bei Erziehern

In Bildungseinrichtungen wie Kitas oder Kindergärten kann es, trotz aller Vorsorgemaßnahmen, zeitweise zu grenzüberschreitendem Verhalten von Seiten der Erzieher und Erzieherinnen kommen.

Typische Ursachen für solche Grenzüberschreitungen sind:

  • Unachtsamkeit
  • Überforderung
  • zu wenig Aufklärung über grenzverletzendes Verhalten
  • stark autoritäre oder unklare Leitungsstrukturen
  • keine vorab festgelegten Dienstanweisungen und Meldewege
  • biografische Faktoren bei den einzelnen Erziehern und Erzieherinnen

Ursachen wie Überforderung oder Unachtsamkeit lassen sich häufig auf den vorherrschenden Personalmangel in Kitas und Kindergärten zurückführen. Denn gibt es nicht genug pädagogische Fachkräfte, steigt die Arbeitsbelastung aller vorhandenen Erzieherinnen und Erzieher. Das kann sich z. B. negativ auf die Belastbarkeit auswirken und so grenzüberschreitendes Verhalten begünstigen.

Außerdem kommt Kritik von Expertinnen und Experten wie Josefine Barbaric, Trainerin für Gewaltprävention. Sie bemängelt, dass Gewaltschutz und Gewaltprävention in den Berufsausbildungen angehender Erzieherinnen und Erzieher zu wenig behandelt wird. Dadurch fehlt die Grundlage, um Verständnis und Sensibilität für grenzüberschreitendes Verhalten aufzubauen.

Doch wann handelt es sich bei einer Handlung wirklich um grenzüberschreitendes Verhalten?

Wie erkenne ich grenzüberschreitendes Verhalten von Erziehern?

Um grenzüberschreitendes Verhalten von Erziehern und Erzieherinnen zu erkennen, sollte der jeweilige Vorfall genau dokumentiert, eingeschätzt und bewertet werden. War das Verhalten fachlich angemessen und ist es gesetzlich als legal einzuordnen? Zeigen die betroffenen Kinder besondere Verhaltensweisen wie ein plötzliches sehr stilles Verhalten, Einnässen oder fallen sie anderweitig in ihrer Entwicklung zurück?

Für diese Beurteilung kann die Einrichtungsleitung z. B. spezielle Fragebögen entwickeln oder Checklisten anfertigen, die die Einordnung einer möglichen Grenzüberschreitung erleichtern.

So sollten im Rahmen der Überprüfung v. a. folgende Fragen gestellt werden:

Checkliste: Grenzüberschreitendes Verhalten von Erziehern erkennen
  Ja Nein
Ausgeführte Handlung
Wurden bei der Handlung geltende Verhaltensregeln der Einrichtung verletzt?    
Entspricht die Handlung dem persönlichen Entwicklungsstand und Alter des Kindes?    
Ist die Handlung angemessen hinsichtlich der Beziehung zwischen Erzieher/Erzieherin und Kind?    
Verletzt die ausgeführte Handlung gesetzliche/rechtliche Vorgaben (z. B. Bundeskinderschutzgesetz, Strafgesetzbuch)?    
Empfindung des/der Betroffenen
Empfindet der/die Betroffene das Verhalten ebenfalls als grenzüberschreitend?    
Gibt es unmittelbare negative Auswirkungen auf den Betroffenen/die Betroffene (körperliche oder psychische Auffälligkeiten)?    
Rahmenbedingungen
Wurde die Handlung aufgrund einer nicht vorhersehbaren Gefahrenlage ausgeführt, die anders nicht abzuwenden gewesen wäre?    
Lagen bereits konkrete Belastungsfaktoren vor (weniger Personal als üblich, zusammengelegte Gruppen etc.)?    

Eine solche Einordnung kann nicht nur helfen, eine mögliche Grenzüberschreitung zu identifizieren. Sie kann auch dazu dienen, mögliche Verdachtsfälle als unberechtigt zu erklären und eventuelle Gerüchte oder Rufschädigungen der betroffenen Erzieherinnen und Erzieher zu vermeiden.

Doch wie sollten Kitas und Kindergärten reagieren, wenn es sich eindeutig um ein grenzüberschreitendes Verhalten eines Erziehers oder einer Erzieherin handelt?

Was tun bei grenzüberschreitendem Verhalten von Erziehern?

Kommt es zu einem grenzüberschreitenden Verhalten eines Erziehers oder einer Erzieherin, muss die Einrichtungsleitung umgehend Maßnahmen ergreifen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Bei akuter Gefahr: für Sicherheit aller Beteiligten sorgen und Opferschutz leisten.
  • Den vorgefallenen Sachverhalt dokumentieren.
  • Auf Grundlage der Dokumentation den Vorfall möglichst zeitnah klären und u. U. fachliche Hilfe einholen, z. B. von einer insoweit erfahrenen Fachkraft.
  • Elternarbeit leisten und transparent über den Vorfall aufklären.
  • Ggf. für rechtliche Konsequenzen für den Erzieher/die Erzieherin sorgen (Abmahnung, Kündigung etc.).
  • Maßnahmen zur Prävention definieren bzw. aktualisieren.

In jedem Fall sollte ein mögliches grenzüberschreitendes Verhalten zeitnah dokumentiert werden. Nur wenn die aufgekommenen Ereignisse möglichst früh schriftlich festgehalten werden, lässt sich auch im Nachgang beurteilen, ob eine Grenzüberschreitung von Seiten des Erziehers oder der Erzieherin vorliegt. Auch für eventuelle arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen dient die Dokumentation als wichtiger Beleg.

→ Passende Verhaltensregeln für Erzieherinnen und Erzieher liefert das „Mitarbeitermerkblatt Kinderschutz“. Vorlagen und Muster zur Dokumentation von kritischem Verhalten gibt es in der „Vorlagenmappe: Kindeswohlgefährdung“. Sie unterstützt Einrichtungsleitungen beim Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung oder häusliche Gewalt und liefert dazu Merkblätter, Checklisten und Leitfäden.

 

Wie vermeide ich grenzüberschreitendes Verhalten bei Erziehern?

Um auch langfristig die Anzahl aufgetretener Grenzüberschreitungen in der Einrichtung möglichst gering zu halten, sind alle Beteiligten gefragt – insbesondere die Einrichtungsleitung, die Erzieher und Erzieherinnen sowie andere pädagogische Fach- und Hilfskräfte.

Folgende Präventionsmaßnahmen sollten getroffen werden:

  • Unterweisungen und Fortbildungen für die Beschäftigten zur Gewaltprävention durchführen/besuchen.
  • Leitlinien erstellen; etwa ein Konzept zum Schutz vor Gewalt, wie es das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vorschreibt.
  • Meldestrategien, ein Beschwerdemanagement und Dokumentationsmethoden entwickeln sowie Zuständigkeiten festlegen, um grenzüberschreitendes Verhalten von Erziehern und Erzieherinnen konsequent zu verfolgen.

Darüber hinaus kann es hilfreich sein, das Thema Kinderrechte im Einrichtungsalltag näher zu behandeln. Passende Projektarbeiten in Form von Bildern, Postern oder Gesprächen steigern die Sensibilität gegenüber dieses Themas. 

Zudem sollten die Erzieher und Erzieherinnen aktiv dazu angehalten werden, beobachtete Grenzüberschreitungen von anderen Beschäftigten zu melden. Nur so kann der Schutz und das Wohlergehen der Kinder langfristig aufrechterhalten werden.

Quellen: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)SOS Kinderdorf, Klett KitaPositionspapier des Zentrums Bildung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

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