Inhaltsverzeichnis
- Hintergrund: ASR A2.2
- Vor- und Nachteile eines Feuerlöschsprays
- DIN EN 16856 – Einsatz von Feuerlöschsprays in Arbeitsstätten
- Fazit: Löschleistung vs. Kompaktheit
Hintergrund: ASR A2.2
Durch die 2018 novellierte ASR A2.2 ist ein tragbarer Feuerlöscher nicht mehr auf mindestens 6 Löschmitteleinheiten begrenzt. Das öffnete das Tor für kleinere und kompaktere Feuerlöscher. Das bedeute aber nicht zwangsläufige, dass eine entsprechende Brandschutzlösung in Form eines Feuerlöschsprays ausfallen müsste, sondern durchaus auch schlicht auf weniger große Handfeuerlöscher zurückgegriffen werden könnte.
Vor- und Nachteile eines Feuerlöschsprays
Gegenüber „normalen“ Handfeuerlöschern zeichnen sich Feuerlöschsprays vor allem durch deren vereinfachte Bedienung aus (kein Sicherungsstift, bei gleichzeitig erheblicher Gewichtsersparnis durch reduzierte Form, Größe und Inhalt). Auch sind die Rückstände nach erfolgreichem Löschangriff mit Wasser-, Schaum- oder CO2-Feuerlöschung i.d.R. um ein vielfaches größer und schwieriger zu beseitigen – gleichzeitig ist deren Löschleistung aber um ein Vielfaches geringer.
Damit kleinere Feuerlöscher – nicht zwangsläufig Feuerlöschsprays – in Arbeitsstätten Anwendung finden dürfen, müssen jedoch mindestens zwei Zusatzfaktoren gewährleistet sein: Erstens muss die Zugriffszeit deutlich reduziert werden, d. h. die Entfernung zu den Feuerlöschsprays sollte gegenüber Feuerlöschern, falls möglich um etwa die Hälfte reduziert werden. Zusätzlich verlangt die ASR A2.2 eine Verdoppelung der betrieblichen Brandschutzhelfer, da weit mehr Kleinfeuerlöscher als alternative Dauerdrucklöscher im Betrieb vorhanden sein werden.
→ Entsprechend geschultes Personal ist im Brandfall oft das Zünglein an der Waage. Durch die gezielte Brandschutzunterweisung lassen sich Ernstfälle nicht nur früher erkennen, sondern Brandangriffe und Evakuierungen effektiver durchführen. "Unterweisung: Verhalten im Brandfall" beinhaltet Praxisbeispiele und beschreibt anschaulich unterschiedliche Bewältigungsstrategien.
Die Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) bezüglich des Einsatzes von Feuerlöschsprays ist die Orientierung an der Information der BAUA „Empfehlung zu den Bedingungen für den Einsatz von Feuerlöschsprays...". Danach seien Feuerlöschsprays „handbetriebene Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden" und keine Feuerlöscher gemäß DIN EN 3-7. Ferner habe der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, inwiefern Feuerlöschsprays ausreichend Löschkraft bei normalen Brandgefährdungen in Arbeitsstätten leisten könnten.
DIN EN 16856 – Einsatz von Feuerlöschsprays in Arbeitsstätten
Damit Feuerlöschsprays überhaupt neben dem häuslichen Einsatz auch für die Verwendung in Arbeitsstätten in Frage kommen könnten, formuliert die DIN EN 16856 vier Grundeigenschaften:
- Etwa 75% des Löschmittels müssen eine Wurfweite von mindestens 2 Metern erreichen.
- Nicht weniger als 6 Sekunden lang sollte permanent Löschmittel ausgestoßen werden.
- Da direkter Kontakt der Dosenaußenseite und der Haut (Hand) besteht, darf die Betriebstemperatur eines Feuerlöschsprays 50 Grad Celsius nicht überschreiten.
- Gewicht weniger als 1 Kilogramm
→ Problematisch ist nach wie vor, dass Feuerlöschsprays aufgrund deren Produkteigenschaften im Gegensatz zu herkömmlichen Feuerlöschern nicht auf die Funktionsfähigkeit überprüft oder nach Gebrauch wieder befüllt werden können.
Fazit: Löschleistung vs. Kompaktheit
Ausgiebige Praxistest haben für Feuerlöschsprays eine durchschnittliche Löschmittelausstoßrate von 0,028 Liter pro Sekunde ergeben. Ein ähnlich kompakter Feuerlöscher mit doppelt so großem Volumen (2 Liter) erreicht hingegen etwa 0,12 Liter pro Sekunde. Im Vergleich zu diesen beiden hat ein Feuerlöscher mit 6 LE einen Löschmittelausstoß von 150 bis 200 Millilitern pro Sekunde.
Nicht zuletzt diese vergleichsweise geringen Werte lassen Feuerlöschsprays nur in der Bekämpfung eines entstehenden Brandherdes effizient erscheinen. Bei großen Brandangriffen reicht die Löschmittelausstoßrate schlicht nicht aus, um wirksam sein zu können.
Zwar sind sie handlich und einfach zu bedienen. Jedoch müssen sie auch ungenutzt nach etwa 3 Jahren ausgetauscht werden. Das stellt ein nicht unerhebliches Maß an zusätzlichem Sondermüll dar und würde in der Praxis den ökologischen Fußabdruck eines Betriebes deutlich erhöhen.
Quellen: "Der Brandschutzbeauftragte 8/2020", BAuA