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Elektrotechnische Arbeiten dürfen grundsätzlich nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Leitung und Aufsicht durch elektrotechnisch unterwiesene Personen ausgeführt werden. Jedoch gilt der Unterschied zwischen einer Elektrofachkraft und der befähigten Person zu beachten. [Mehr lesen]
Für die rechtssichere Prüfung elektrotechnischer Arbeitsmittel sind verbindliche Anforderungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den konkretisierenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 sowie der DGUV Vorschrift 3 einzuhalten. Doch wer meint, mit der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 immer auf der sicheren Seite zu sein, täuscht sich. [Mehr lesen]