Inhaltsverzeichnis
- Was ist die DGUV Vorschrift 3? – Bedeutung
- Wo gilt die DGUV Vorschrift 3? – Anwendungsbereich
- Grundsätze der DGUV V3
- Elektrotechnische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Was ist die DGUV Vorschrift 3? – Bedeutung
Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie konkretisiert die Grundsätze zur Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Frühere Bezeichnungen wie „BGV A3“ oder „VBG 4“ gelten nicht mehr, da sie bereits am 01.04.1979 von einer neuen Muster-UVV des Spitzenverbands abgelöst wurden. Die aktuelle Fassung stammt vom 01.01.1997.
Inhaltlich behandelt die DGUV Vorschrift 3 folgende Themen:
- Allgemeine Grundsätze für Betreiber
- Grundsätze im Fall fehlender elektrotechnischer Regeln
- Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- Arbeiten an und in der Nähe von aktiven Teilen
- Erlaubte Abweichungen von geltenden Grenzwerten
- Ordnungswidrigkeiten
Je nach Gewerbe und Berufsgenossenschaft gibt es weitere Ausformulierungen der DGUV Vorschrift 3. Damit dieser Beitrag allgemeingültig bleibt, geht er im Folgenden näher auf die grundlegende Muster-UVV ein.
Wo gilt die DGUV Vorschrift 3? – Anwendungsbereich
Als Unfallverhütungsvorschrift gilt die DGUV V3 als verbindliche Rechtsnorm für alle Mitglieder der Berufsgenossenschaften – sowohl für Unternehmen und Mitgliedsbetriebe als auch für die einzelnen Beschäftigten. Die DGUV Vorschrift 3 gilt dabei insbesondere für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Aber auch nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Geräte fallen unter den Anwendungsbereich.
Dabei definiert die Vorschrift als „elektrische Betriebsmittel“ alle Gegenstände, die eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:
- Sie dienen als Ganzes oder in Einzelteilen dem Anwenden elektrischer Energie.
- Sie übertragen, verteilen und verarbeiten Informationen (z. B. Fernmelde- und Informationstechnik).
Daneben gibt es noch die DGUV Vorschrift 4, die sich ebenfalls mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln befasst.
DGUV Vorschrift 3 und 4: Unterschied
Der wichtigste Unterschied zwischen der DGUV Vorschrift 3 und 4 ist ihr Anwendungsbereich. Die DGUV V3 richtet sich an gewerbliche Unternehmen, während die DGUV V4 für öffentliche Einrichtungen gilt, wie z. B. kommunale Verwaltungen, Schulen oder Kitas.
Außerdem enthält die DGUV Vorschrift 4 spezielle Durchführungsanweisungen für die betroffenen Einrichtungen, die in der DGUV Vorschrift 3 fehlen. Diese Anweisungen erläutern, wie die Schutzziele der Unfallverhütungsvorschriften erreicht werden können.
Grundsätze der DGUV V3
Anfangs definiert die DGUV Vorschrift 3 grundlegende Pflichten des Arbeitgebers zum Umgang und zur Arbeit mit elektrischen Anlagen. Sie gelten für den Fall, dass es entsprechende elektrotechnische Regeln gibt und lauten wie folgt:
- Bei allen elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass eine ausgebildete Elektrofachkraft die Anlagen errichtet, ändert und Instand hält.
- Er muss sicherstellen, dass die Anlagen und Betriebsmittel gemäß der geltenden elektrotechnischen Regeln betrieben werden.
- Falls ein Mangel festgestellt wird:
- Der Mangel muss unverzüglich behoben werden.
- Falls bis zur Beseitigung des Mangels dringende Gefahr herrscht, darf die Anlage so lange nicht verwendet werden.
Gibt es keine oder nur unzureichend geltende elektrotechnische Regeln, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass folgende Bedingungen im Betrieb eingehalten werden:
- Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in einem sicheren Zustand befinden. Dieser Zustand muss gewahrt bleiben.
- Die Gerätschaften dürfen nur benutzt werden, wenn sie den betrieblichen und örtlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
- Die aktiven Teile der Anlagen müssen gegen direktes Berühren geschützt sein. Muss dieser Schutz bei bestimmten Arbeiten aufgehoben werden, hat der Arbeitgeber eine der folgenden Punkte zu befolgen:
- Der spannungsfreie Zustand der aktiven Teile muss sich herstellen und sicherstellen lassen.
- Der Arbeitgeber muss zusätzliche Maßnahmen gegen direktes Berühren festlegen.
→ Diese Maßnahmen müssen sich ohne Gefährdung durchführen lassen. - In Bereichen, in denen kein vollständiger Schutz vor Berühren der aktiven Teile möglich ist, muss bei den benachbarten Teilen mindestens teilweise ein solcher Schutz vorhanden sein.
- Alle Betriebsmittel und Anlagen benötigen einen Schutz vor gefährlicher Spannung bei indirekter Berührung. Er muss auch dann gewährleistet sein, falls die Einrichtung defekt ist.
Auf Basis dieser Grundsätze formuliert die DGUV Vorschrift 3 Anforderungen an die Betriebsmittelprüfung.
Mithilfe der DGUV Vorschrift 3 und ihrer Durchführungsanweisung können Betriebe die Elektroprüfung durchführen. (Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com) |
Elektrotechnische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Bei der Elektroprüfung werden alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb untersucht. Denn nach § 5 DGUV Vorschrift 3 muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Anlagen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Dieser Zustand ist gegeben, wenn die Geräte den geltenden elektrotechnischen Regeln entsprechen.
Welche konkreten Punkte bei der Betriebsmittelprüfung untersucht werden sollen, hängt aber von den jeweiligen elektrotechnischen Regeln ab. Das sind alle allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind und auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verweist.
Häufig eingesetzte Regeln sind z. B.:
- Bei erstmaliger Inbetriebnahme: DIN VDE 0100-600
- Bei Wiederholungsprüfungen: DIN VDE 0105-100
Speziell für die Prüfung elektrischer Geräte gelten noch die Normen VDE 0701 und VDE 0702. Eine Übersicht über alle wichtigen Normen und Regelwerke zur Elektroprüfung enthält das „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“. Darin erhalten Unternehmen hilfreiche Leitfäden und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die ihnen Zeit und Arbeit bei der Prüfung sparen.
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Was fällt unter die DGUV V3 Prüfung?
Im Rahmen der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 werden insbesondere folgende Punnkte untersucht:
- Werden alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ordnungsgemäß errichtet, geändert und instandgehalten?
- Ordnet der Arbeitgeber notwendige Sicherheitsmaßnahmen an? Führt er sie durch und kontrolliert ihre Wirksamkeit?
- Werden entsprechende Sicherheitseinrichtungen bereitgestellt?
- Wurde die Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ordnungsgemäß belehrt?
- Wurden elektrotechnische Laien über sicherheitsgerechtes Verhalten aufgeklärt?
- Überwacht bzw. beaufsichtigt der Arbeitgeber alle Arbeitskräfte und deren Arbeiten?
Soll die Elektroprüfung auch den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) entsprechen, muss der Betreiber neben der DGUV V3 die Regelungen der TRBS 1201 einhalten. Sie konkretisiert die Inhalte der BetrSichV und enthält schärfere Vorgaben als die DGUV Vorschrift 3 und 4, da die BetrSichV gesetzlich über der DGUV Vorschrift steht.
DGUV Vorschrift 3: Wer darf prüfen?
Für die Prüfung ist nach DGUV Vorschrift 3 grundsätzlich eine ausgebildete Elektrofachkraft erforderlich. Alternativ darf auch eine andere Person die Prüfung durchführen, wenn sie dabei von einer Elektrofachkraft geleitet und beaufsichtigt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmittel während der Prüfung ordnungsgemäß betrieben werden können.
Je nach Prüffrist und Gegenstand der Prüfung sind auch andere Personen zugelassen, um die Untersuchung durchzuführen. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Wie oft muss die DGUV V3 durchgeführt werden?
Generell schreibt die Verordnung folgende Zeitpunkte vor, an denen die Anlagen geprüft werden müssen:
- vor der Inbetriebnahme (Ausnahme: Der Hersteller garantiert, dass er bereits eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt hat.)
- vor Wiederinbetriebnahme (nach Änderung oder Instandsetzung)
- in bestimmten Zeitabständen
Diese Intervalle werden in der DGUV Vorschrift 3 selbst nicht weiter definiert. Sie sollen allerdings so angelegt sein, dass der Prüfer mögliche Mängel, die mit der Zeit auftreten können, rechzeitig erkennt.
Stattdessen enthält die Durchführungsanweisung „DGUV Vorschrift 3 DA“ konkretere Prüffristen für unterschiedliche Anlässe. Daraus ergibt sich folgende Prüffristen-Tabelle:
Was wird geprüft? | Prüffrist/Intervall | Worauf wird geprüft? | Wer darf prüfen? | |
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel | elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | ordnungsgemäßer Zustand | Elektrofachkraft |
elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ | 1 Jahr | ordnungsgemäßer Zustand | Elektrofachkraft | |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen | 1 Monat | Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder EuP, wenn sie geeignete Messgeräte benutzt. | |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schalter in stationären und nicht stationären Anlagen | 6 Monate, arbeitstäglich | einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer | |
Ortsveränderliche elektrische Geräte |
| 6 Monate (Baustelle: 3 Monate) | ordnungsgemäßer Zustand | Elektrofachkraft oder EuP unter Aufsicht einer Elektrofachkraft |
Diese Intervalle sind jedoch lediglich Empfehlungen. In der Praxis ist u. U. bereits früher eine erneute Prüfung notwendig, z. B. aufgrund äußerer Bedingungen und der unterschiedlich starken Abnutzung der Anlagen. Daher sollten Unternehmen alle 12 bis 24 Monate eine neue Elektroprüfung organisieren. Unterstützung erhalten sie dabei von der neuen Elektrosicherheitsmappe. Sie bietet fertige Muster und Vorlagen, die die Prüfung elektrischer Anlagen erleichtern.
Ein häufig genutztes Dokument im Zusammenhang mit der elektrotechnischen Prüfung ist das sog. Prüfprotokoll.
DGUV Vorschrift 3: Prüfprotokoll
Nach § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber die Ergebnisse der Prüfung ordnungsgemäß dokumentieren. Hierfür eignet sich z. B. ein Prüfprotokoll. Zwar enthält die DGUV V3 keine konkreten Vorgaben zum Inhalt des Protokolls, allerdings gehen andere Normen stärker darauf ein, wie etwa:
Hinweis: Diese Regelwerke fordern alle teils leicht unterschiedliche Mindestangaben im Protokoll. Eine einfachere Übersicht gibt der Beitrag „Prüfprotokolle für elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Maschinen – Mindestangaben“.
Außerdem können Prüfer und Arbeitgeber fertige Vorlagen nutzen, wie sie „Die neue Elektrosicherheitsmappe“ enthält. Noch mehr umfangreiche Informationen zum Einrichten und Betreiben elektrischer Anlagen liefert das „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“. Jetzt informieren!
Quellen: „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)