Geschäftsführung

Gesellschafterliste gemäß § 40 GmbHG n. F.: GmbH-Geschäftsführer müssen neue inhaltliche Vorgaben beachten
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Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur „Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste“ (GesLV-E) angefertigt. Das Ministerium will damit der momentan gängigen heterogenen Praxis bei der Erstellung der Gesellschafterlisten entgegenwirken, um eine Vereinheitlichung zu erreichen. [Mehr lesen]
Aus Fehlern lernen: Konsequente Fehlerkultur ist für jedes Unternehmen profitabel
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Geschäftsführung

Aus Fehlern lernen: Konsequente Fehlerkultur ist für jedes Unternehmen profitabel

Fehler kosten das Unternehmen Zeit und Geld. Unter Umständen kann sogar die Geschäftsbeziehung zu einem Kunden auf dem Spiel stehen. Natürlich wäre es ideal, Fehler ganz zu vermeiden. Doch da dies utopisch ist, müssen Firmen lernen, Fehler als Chance zu sehen, und überlegen, eine Fehlerkultur zu etablieren. [Mehr lesen]
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