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Mitarbeitende in Pflegeberufen sind ebenso von Arbeitsschutzvorschriften betroffen, wie andere Arbeitnehmer auch. Was den Schutz vor Stürzen oder Verletzungen durch Arbeitsgeräte angeht, unterscheiden sich diese auch nicht wesentlich von anderen Arbeitsstätten. Pflegepersonal unterliegt jedoch einem besonders hohen Risiko, sich im Zuge ihrer Berufsausübung mit Krankheiten zu infizieren, entsprechend gibt es hier besondere Vorschriften. [Mehr lesen]