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Am 4. November 2024 wurde die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) geändert. Sie definiert, wie viele Pflegekräfte, Pflegehilfskräfte und Hebammen pro Fachbereich eines Krankenhauses mindestens in einer Schicht arbeiten müssen. Damit sollen alle Einrichtungen genug Fachkräfte beschäftigten, um Patientinnen und Patienten zu behandeln. Welche Grenzwerte gelten und welche Sanktionen drohen Krankenhäusern, wenn sie die Vorgaben nicht einhalten? [Mehr lesen]
Nach langem Ringen gilt nun seit dem 1. Juli 2024 in allen Krankenhäusern in Deutschland die neue Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0. Sie definiert konkrete Minutenwerte zur Einstufung des Pflegebedarfs einer Person, um die Personalplanung in der (teil-)stationären Pflege zu erleichtern. Gegenüber der Vorgängerversion gibt es einige Neuerungen, etwa bei der Personalplanung in Nachtschichten und den geltenden Zeitwerten. Daher hier ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der PPR 2.0. [Mehr lesen]
Ab Juli 2023 gibt es Änderungen bei der Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen. So gelten neue Vollzeitäquivalente gemäß SGB XI und weitere Neuerungen, durch die die Einrichtungen ihre bisherigen Arbeitsabläufe umstrukturieren müssen. Was bedeutet das für die Personalbemessung in der Pflege und worauf müssen Pflegeleitungen jetzt achten? [Mehr lesen]